Aktenzeichen: 520778/Insolvenz/2025
Erfurt, den 5. Juni 2025 – Das Amtsgericht Erfurt hat im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AR Automobile GmbH, mit Sitz in der Weimarischen Straße 37 in 99099 Erfurt, eine bedeutende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Steven Remde, hatte selbst den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zuständig für das Handelsregister ist das Amtsgericht Jena unter der Nummer HRB 520778.
In einem frühen Schritt zur Wahrung und Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte ordnete das Insolvenzgericht am 05.06.2025 um 09:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Diese Maßnahme dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin vor etwaigen nachteiligen Veränderungen zu schützen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dirk Götze mit Kanzleisitz in der Bahnhofstraße 3, 99084 Erfurt, bestellt. Seine Erreichbarkeit ist unter der Telefonnummer 0361 5115070 sowie per Telefax unter 0361 51150720 gegeben. Rechtsanwalt Götze übernimmt damit die verantwortungsvolle Aufgabe, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen, offene Forderungen zu sichern und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu begleiten – allerdings nur unter Zustimmung der Verwaltung.
Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 InsO wurde zudem angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen, was darauf hindeutet, dass eine Vielzahl offener Forderungen im Raum stehen könnte.
Mit dieser Anordnung wird der Handlungsspielraum der Geschäftsführung erheblich eingeschränkt, während gleichzeitig die Kontrolle über die Finanzflüsse in die Hände des Insolvenzverwalters gelegt wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine mögliche Gläubigerbenachteiligung zu verhindern und ein geordnetes Insolvenzverfahren vorzubereiten.
Rechtsbehelf und Fristen
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt, einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung, die Zustellung oder – wenn beides nicht erfolgt – die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Bekanntmachung wird als bewirkt angesehen, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung vergangen sind.
Die Einreichung der Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erfolgen. Auch eine Abgabe bei jedem anderen Amtsgericht ist möglich, solange das Protokoll rechtzeitig beim zuständigen Insolvenzgericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist dabei nicht zwingend erforderlich, doch muss die Beschwerde eigenhändig vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Für die Einreichung elektronischer Rechtsbehelfe gelten besondere Anforderungen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg versandt werden. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie auf der offiziellen Justizseite unter www.justiz.de.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt für die AR Automobile GmbH eine entscheidende Phase, in der geprüft wird, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die Voraussetzungen für die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Die kommenden Wochen werden für alle Beteiligten – Schuldnerin, Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeitende – von großer Bedeutung sein.