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Kein Service mehr – Insolvenzverfahren gegen AO Gebäudemanagement & Industrieservice GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Aschaffenburg
Aktenzeichen: 613 IN 290/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die AO Gebäudemanagement & Industrieservice GmbH hat das Amtsgericht Aschaffenburg am 4. Juni 2025 einen klaren Beschluss gefasst: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers wurde mangels Masse abgewiesen.

Die Schuldnerin, eine im Register des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 13684 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Wailandtstraße 22, 63741 Aschaffenburg, wurde gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Monique Petzold.

Das Unternehmen, tätig in den Bereichen Gebäudemanagement und Industrieservice, geriet offenbar in eine finanzielle Schieflage, die zur Stellung eines Insolvenzantrags durch einen Gläubiger führte. Ziel war es, ein reguläres Insolvenzverfahren einzuleiten, um die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in geordneten Bahnen abzuwickeln.

Doch das Gericht stellte fest: Es fehlt an der notwendigen Insolvenzmasse. Das heißt, das vorhandene Vermögen reicht nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken – ein zwingendes Ausschlusskriterium gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO).

Für die Gläubiger ist dies ein herber Rückschlag. Ohne Insolvenzverfahren bleibt ihnen nur der oft aussichtslose Weg der Einzelvollstreckung. Auch für die Gesellschaft selbst bedeutet der Beschluss faktisch das wirtschaftliche Ende – ohne Insolvenzverwalter, ohne Gläubigerversammlung, ohne Sanierung.

Was von der AO Gebäudemanagement & Industrieservice GmbH bleibt, ist ein Eintrag im Handelsregister – und ein Aktenzeichen in der Liste der gescheiterten Unternehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Frist beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das früheste dieser Ereignisse.

Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären.

Die Beschwerde ist von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und klar erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch nicht per einfacher E-Mail. Bei Einreichung durch Anwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Form verbindlich.

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung sind auf www.justiz.de zu finden.

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