Amtsgericht Münster
Aktenzeichen: 70 IN 24/25
Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DELTA-COLOR-Foto-Verwaltungs GmbH ist am 2. Juni 2025 ein endgültiger Beschluss ergangen: Der Antrag der Schuldnerin auf Insolvenzeröffnung wurde mangels Masse abgewiesen. Damit endet die Unternehmensgeschichte – ohne Abwicklung, ohne Sanierungsversuch, ohne einen geordneten Schluss.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Boschstraße 7, 48341 Altenberge, war im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 1916 eingetragen. Vertreten wurde sie durch die beiden Geschäftsführer Herrn Bernfried Wiedem, wohnhaft in der Kolpingstraße 4, 48624 Schöppingen, und Herrn Peter Krabbe, wohnhaft in der Boschstraße 4, 48341 Altenberge.
Am 28. März 2025 stellte die Gesellschaft selbst den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – ein Schritt, der in vielen Fällen den Versuch darstellt, das verbliebene Unternehmensvermögen unter gerichtlicher Aufsicht zu sichern und Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen.
Doch bei Prüfung durch das Amtsgericht Münster zeigte sich: Es ist kein ausreichendes Vermögen mehr vorhanden, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken. Die Folge: Abweisung gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Für die Gläubiger bedeutet dies einen Totalschaden: Ohne Verfahren kein Insolvenzverwalter, keine Gläubigerliste, keine Verwertung von Vermögenswerten. Für die DELTA-COLOR-Foto-Verwaltungs GmbH markiert der Beschluss das stille, aber endgültige Ende.
Ein traditionsreicher Name aus der Fotobranche verschwindet damit in den Akten – nicht mit einem lauten Knall, sondern mit einem knappen Beschluss auf Papier.
Hinweis: Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster bereit. Ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung kann – soweit zulässig – durch sofortige Beschwerde eingelegt werden. Weitere Informationen zur Frist und Einreichung finden sich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.