Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen: 97 IN 120/24
Ein traditionsreich klingender Name, doch kein tragfähiges Fundament: Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glasmacher & Söhne Verwaltungs GmbH hat das Amtsgericht Bonn am 5. Juni 2025 die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt. Damit endet ein weiterer wirtschaftlicher Versuch im Schatten der Zahlungsunfähigkeit – ohne Insolvenz, ohne Abwicklung, ohne Aussicht auf geordnete Klärung.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25054 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Toni-Bauer-Straße 5-6, 53894 Mechernich, wurde gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Guido Glasmacher. Dieser ist mittlerweile in Irland ansässig, genauer: 1 Oak, R95 X529 Milltown, Borris, County Kilkenny.
Am 13. August 2024 stellte die Schuldnerin selbst den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Antrag ging zwei Tage später, am 15. August 2024, beim zuständigen Gericht ein. Hoffnung bestand womöglich auf eine Sanierung oder zumindest eine geregelte Abwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten. Doch die nüchterne Realität ließ keinen Spielraum: Die Gesellschaft verfügt nicht über genügend pfändbares Vermögen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen.
Die Folge: Das Gericht lehnte die Verfahrenseröffnung gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse ab. Dieser juristische Schritt markiert das faktische Ende der Glasmacher & Söhne Verwaltungs GmbH. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderungen ohne die Struktur eines Insolvenzverfahrens wohl kaum realisierbar sind. Für das Unternehmen selbst bedeutet es die endgültige wirtschaftliche Auflösung – geräuschlos, ohne Nachklang, nur dokumentiert im Register.
Ein traditionsbeladener Firmenname kann keine Verbindlichkeiten begleichen – und so bleibt von der Glasmacher & Söhne Verwaltungs GmbH nun vor allem eines zurück: ein Aktenzeichen.