Aktenzeichen: 1 IN 17/25
Alzey, 06. Juni 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Liberal Advisors Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, mit Sitz im Friedhofsweg 10, 55234 Framersheim, hat das Amtsgericht Alzey am 06. Juni 2025 um 11:53 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRA 43355 eingetragen. Über die Struktur und Geschäftstätigkeit der Kommanditgesellschaft liegen in diesem Beschluss keine weiteren Informationen vor. Die Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse, um eine geregelte Entscheidung über die Verfahrenseröffnung vorzubereiten.
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt. Er ist tätig in der Kanzlei Schiebe und Collegen, ansässig in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz.
Kontakt:
Telefon: 06131 / 619230
Fax: 06131 / 6192311
Ab sofort sind Verfügungen der Antragsgegnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, 2. Alternative). Dies betrifft unter anderem Kontobewegungen, Forderungsabtretungen und Vertragsanpassungen.
Zahlungen an die Antragsgegnerin untersagt
Drittschuldner der Gesellschaft – also Kunden oder Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen – sind ausdrücklich dazu aufgefordert, Leistungen ab sofort ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen an die Gesellschaft selbst könnten andernfalls nicht schuldbefreiend sein.
Der vollständige Gerichtsbeschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Alzey eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragsgegnerin kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger sind zur Beschwerde berechtigt, insbesondere wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzureichen bei:
Amtsgericht Alzey
Schlossgasse 32
55232 Alzey
Elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16298719313061946475440026439987
Die Frist beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Bekanntgabe durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei jedem Amtsgericht erklärt werden, muss jedoch fristgerecht beim Amtsgericht Alzey eingehen. Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung über die Einlegung der Beschwerde enthalten. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang der Anfechtung zu benennen. Eine Begründung ist erwünscht.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO sowie § 55 BDSG und § 43 LDSG Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Website des Gerichts unter:
www.agaz.justiz.rlp.de
Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in Papierform bereitgestellt.