Dark Mode Light Mode

EfiBor Bau UG: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67b IN 56/25

Hamburg, 2. Juni 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EfiBor Bau UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 168805 und mit Sitz in der Prenzlauer Allee 192, 10405 Berlin, zwei wesentliche Entscheidungen getroffen: Zum einen wurden die am 6. März 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, zum anderen wurde der Insolvenzantrag der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.

Die EfiBor Bau UG, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dimitrij Efimov, war auf Innenraumsanierung und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert – soweit diese keiner besonderen Genehmigung bedürfen. Der Insolvenzantrag war am 5. März 2025 bei Gericht eingegangen und wurde von der Schuldnerin selbst am 4. März 2025 gestellt.

Nach eingehender Prüfung stellte das Gericht mit Beschluss vom 2. Juni 2025 fest, dass das Unternehmen über kein ausreichend verwertbares Vermögen verfügt, um auch nur die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens – insbesondere für Gericht und vorläufigen Insolvenzverwalter – zu decken. Mangels Masse wurde daher die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt (§ 26 Abs. 1 InsO).

Infolge dessen wurden auch alle zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen, mit denen das Unternehmensvermögen zunächst vor etwaigen nachteiligen Veränderungen geschützt werden sollte, aufgehoben. Eine Fortführung des Verfahrens ist damit rechtlich nicht mehr möglich.

Für Gläubiger bedeutet dies, dass kein förmliches Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Ihnen bleibt lediglich die Möglichkeit, ihre Forderungen auf dem zivilrechtlichen Wege weiterzuverfolgen – oft jedoch mit begrenzten Erfolgsaussichten, da die Schuldnerin nach richterlicher Einschätzung mittellos ist.

Mit dieser Entscheidung endet das Insolvenzverfahren formell, bevor es überhaupt eröffnet wurde – ein Vorgang, der in der Praxis insbesondere bei kleineren Kapitalgesellschaften keine Seltenheit darstellt.

Das Amtsgericht Hamburg hat durch diese klar strukturierte Entscheidung die rechtlichen Rahmenbedingungen bestätigt und das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Millionenbetrug mit Krebsmedikamenten – Alanta Health Group vor Gericht

Next Post

Südkorea wählt neuen Präsidenten – Hoffnung auf Ende der Staatskrise