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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur Hauptversammlung der Fielmann Group AG 2025

popmelon (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Rechtsanwältin Bontschev, die Fielmann Group AG lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juli 2025 in Hamburg ein. Was bedeutet diese Einladung für die Aktionäre?

Rechtsanwältin Bontschev: Die Einladung ist für Aktionäre ein zentrales Dokument. Sie basiert auf den gesetzlichen Vorschriften des Aktiengesetzes und der EU-Durchführungsverordnung 2018/1212. Sie informiert umfassend über die Tagesordnungspunkte, über die formalrechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme und über die Fristen, die zwingend einzuhalten sind. Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, müssen sich rechtzeitig anmelden und ihren Anteilsbesitz zum sogenannten Nachweisstichtag – das ist der 18. Juni 2025 – belegen.

Interviewer: Welche Themen stehen aus Ihrer Sicht besonders im Fokus dieser Hauptversammlung?

Rechtsanwältin Bontschev: Für viele Anleger ist sicher die vorgeschlagene Dividende von 1,15 Euro je Aktie besonders relevant. Das entspricht einer Ausschüttung von über 96 Millionen Euro. Auch wenn der Jahresabschluss bereits vom Aufsichtsrat gebilligt wurde und daher nicht zur Abstimmung steht, geht es für die Aktionäre um die Verwendung des Bilanzgewinns – und damit direkt um ihre Rendite. Zudem stehen umfassende Wahlen zum Aufsichtsrat an, was langfristige Auswirkungen auf die Unternehmensführung haben kann.

Interviewer: Stichwort Aufsichtsratswahl – warum sollten Anleger hier besonders aufmerksam sein?

Rechtsanwältin Bontschev: Der Aufsichtsrat ist nicht nur Kontrollgremium, sondern auch strategischer Impulsgeber. Acht Anteilseignervertreter werden neu gewählt. Es wurden Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen, darunter auch Georg Alexander Zeiss, der dem Unternehmen seit Jahren eng verbunden ist und als nicht unabhängig gilt. Für freie Aktionäre stellt sich die Frage, wie ausgewogen das Verhältnis zwischen Unabhängigkeit, Kontinuität und Kontrolle künftig ausfällt.

Interviewer: Neben der Aufsichtsratswahl soll auch über das Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt werden. Was ist dabei rechtlich zu beachten?

Rechtsanwältin Bontschev: Das Aktiengesetz verpflichtet börsennotierte Gesellschaften zu regelmäßiger Überprüfung und Offenlegung der Vergütungssysteme. Die Hauptversammlung stimmt über den Vergütungsbericht für 2024 und über die Anpassungen der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung ab. Ab 2026 soll ein neues System gelten. Es geht nicht nur um Beträge, sondern auch um die Verteilung von Fixvergütung, variabler Vergütung und Zusatzleistungen wie Ausschussvergütungen. Auch das Thema Transparenz und Anreizsetzung für nachhaltige Unternehmensführung steht dabei im Raum.

Interviewer: Wie können sich Aktionäre beteiligen, wenn sie selbst nicht anreisen können?

Rechtsanwältin Bontschev: Aktionäre können ihre Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen – sei es eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder ein Intermediär. Wichtig ist: Sowohl die Anmeldung zur Hauptversammlung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bis spätestens 3. Juli 2025 eingereicht werden. Nur wer zu diesem Stichtag als Aktionär erfasst ist, kann mitentscheiden – auch wenn er seine Aktien danach verkauft. Das ist für viele ein oft unterschätzter Punkt.

Interviewer: Können Aktionäre auch selbst Anträge oder Gegenanträge stellen?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, das ist ausdrücklich möglich. Aktionäre, die mindestens 5 Prozent des Grundkapitals oder 500.000 Stückaktien halten, können bis zum 9. Juni 2025 Ergänzungsanträge zur Tagesordnung stellen. Auch Gegenanträge oder Wahlvorschläge können eingereicht werden – hier endet die Frist am 25. Juni 2025. Die rechtzeitige und formgerechte Einreichung ist entscheidend, damit diese im Vorfeld veröffentlicht und berücksichtigt werden.

Interviewer: Frau Bontschev, abschließend: Was raten Sie privaten Aktionären, die überlegen, ihr Stimmrecht wahrzunehmen?

Rechtsanwältin Bontschev: Ich empfehle, sich frühzeitig mit der Tagesordnung zu beschäftigen und gezielt Fragen oder Anträge vorzubereiten. Die Hauptversammlung ist nicht nur ein rechtliches Pflichtformat, sondern ein zentrales Mitbestimmungsinstrument für Aktionäre. Gerade bei Themen wie Dividende, Vergütung und Aufsichtsratsbesetzung lohnt sich eine kritische Auseinandersetzung. Wer nicht persönlich anreisen kann, sollte sich einen Vertreter suchen und klare Weisungen erteilen. So bleibt der Einfluss gewahrt.

Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

Rechtsanwältin Bontschev: Sehr gerne.

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