Dark Mode Light Mode

Insolvenz mangels Masse abgewiesen – Lell Projekt 53 GmbH ohne verwertbares Vermögen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1502 IN 432/25

München, 27. Mai 2025 – Das Amtsgericht München hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der Lell Projekt 53 GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Kaulbachstraße 44, 80539 München, war im Handelsregister unter HRB 273071 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Oliver Christian Nobel vertreten.

Die Gesellschaft war im Bereich der Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für Gesellschaften aller Art tätig. Darüber hinaus umfasste der Unternehmenszweck sämtliche Tätigkeiten, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Erfolg anderer verbundener Unternehmungen direkt oder indirekt zu fördern. Damit war die Lell Projekt 53 GmbH eine klassische Verwaltungseinheit mit Schwerpunkt auf strategischem Beteiligungs- und Managementsupport.

Das Insolvenzgericht kam nach Prüfung jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung stehen, um selbst die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens (wie z. B. die Vergütung eines Insolvenzverwalters) zu decken. Damit ist der eigentliche Zweck eines Insolvenzverfahrens – die geordnete Verwertung der Masse zugunsten der Gläubiger – nicht mehr durchführbar.

Folge:
Die Gesellschaft wird nicht in ein förmliches Insolvenzverfahren überführt und gilt damit als wirtschaftlich und rechtlich abgewickelt, sofern nicht noch Gläubiger einen eigenen Antrag stellen und einen Kostenvorschuss leisten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim:

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt (§ 9 InsO).

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden – auch bei einem anderen Amtsgericht. Maßgeblich ist in jedem Fall der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht München. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Beschwerde eigenhändig unterzeichnet und eindeutig auf die angefochtene Entscheidung bezogen sein.

Elektronische Einreichung:

Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt die Pflicht zur elektronischen Einreichung über sichere Übermittlungswege (z. B. das besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) oder EGVP). Eine einfache E-Mail ist ausdrücklich nicht ausreichend.
Weitere Informationen dazu finden sich auf www.justiz.de und in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Mit der Abweisung des Antrags findet das Verfahren ohne inhaltliche Insolvenzprüfung sein Ende. Die wirtschaftliche Auflösung der Lell Projekt 53 GmbH erfolgt somit außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht –
Datum: 27. Mai 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Himmel in Bewegung – Polarlichter könnten über Deutschland tanzen

Next Post

Ein starkes Signal am Kindertag: Österreichs Parteien fordern Rückkehr verschleppter ukrainischer Kinder