Aktenzeichen: 8 IN 24/25
Offenbach am Main, 19. Mai 2025 – Im Verfahren über den Insolvenzantrag gegen die Zoller und Baldauf GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Herrnröther Straße 4, 63303 Dreieich, hat das Amtsgericht Offenbach am Main die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit endet das Verfahren nach § 26 Abs. 1 InsO, noch bevor es in ein reguläres Insolvenzverfahren übergehen konnte.
Die Schuldnerin war im Handelsregister unter HRA 42138 geführt und wurde durch die TRANSMARKETING Verkaufsförderung Verwaltung GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Deren Geschäftsführer, Michael Baldauf, war ebenfalls unter der gleichen Adresse ansässig.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten führten zur Antragstellung, jedoch stellte das Insolvenzgericht fest, dass nicht einmal die für ein Verfahren erforderlichen Mindestmittel zur Verfügung stehen. Weder die Kosten eines vorläufigen Insolvenzverwalters noch andere verfahrensnotwendige Auslagen können gedeckt werden – ein klassischer Fall der Vermögenslosigkeit.
Rechtliche und wirtschaftliche Folgen:
Die Entscheidung bedeutet, dass es kein gerichtliches Hauptinsolvenzverfahren geben wird. Forderungen der Gläubiger werden nicht geprüft oder verteilt, da eine Masse – also verwertbares Vermögen – nicht vorhanden ist. Die Gesellschaft gilt damit als faktisch beendet, sofern nicht einzelne Gläubiger einen weiteren Antrag stellen und einen Kostenvorschuss leisten.
Eintragungen im Handelsregister werden in der Regel im Anschluss von Amts wegen gelöscht oder mit einem Auflösungsvermerk versehen.
Amtsgericht Offenbach am Main – Insolvenzgericht –
Datum: 19. Mai 2025