Aktenzeichen: 4 IN 118/25
Traunstein, 26. Mai 2025 – Das Amtsgericht Traunstein hat im Verfahren über den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die MARAN Immobilienverwaltung GmbH entschieden, den Antrag mangels Masse abzuweisen.
Die Schuldnerin mit Sitz in der Tunzenstraße 22, 84549 Engelsberg, ist im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens tätig und wurde durch Gesellschafterin Caroline Dunstmair vertreten. Trotz bestehender Forderungen sah das Insolvenzgericht keine Grundlage für die Einleitung eines förmlichen Verfahrens: Das Unternehmen verfügt nicht über die nötigen Mittel, um die Verfahrenskosten – etwa für einen Insolvenzverwalter – zu decken.
Mit dieser Entscheidung bleibt der Insolvenzweg verschlossen, da das Gericht keine Insolvenzmasse feststellen konnte, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens rechtfertigen würde. Die Abweisung mangels Masse ist ein klares Zeichen wirtschaftlicher Erschöpfung und bedeutet in der Regel das faktische Ende des Unternehmens.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie muss innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim:
Amtsgericht Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein
eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Maßgeblich ist das früheste dieser Ereignisse.
Die Beschwerde kann schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Wichtig: Die Erklärung muss rechtzeitig beim Amtsgericht Traunstein eingehen, um die Frist zu wahren. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, doch die Beschwerde muss unterzeichnet und inhaltlich eindeutig sein.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe, die durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts eingelegt werden, müssen als elektronische Dokumente übermittelt werden – etwa über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung und den technischen Rahmenbedingungen finden sich auf der Website der Justiz unter www.justiz.de oder www.ejustice-bayern.de.
Mit der Abweisung endet das Verfahren, ohne dass ein Insolvenzverwalter bestellt oder Gläubigerforderungen geprüft werden. Die MARAN Immobilienverwaltung GmbH ist somit wirtschaftlich und rechtlich am Ende ihrer Existenz angekommen – sofern nicht innerhalb der Beschwerdefrist ein neuer Weg eröffnet wird.
Amtsgericht Traunstein – Insolvenzgericht –
Datum: 26. Mai 2025