Dark Mode Light Mode

Insolvenz mangels Masse abgelehnt – PDI Nürnberg Q/uartier B UG (haftungsbeschränkt) vermögenslos

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1507 IN 1025/25

München, 28. Mai 2025 – Im Insolvenzverfahren der PDI Nürnberg Q/uartier B UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht München die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Nördlichen Münchner Straße 47, 82031 Grünwald, war im Handelsregister unter HRB 232927 eingetragen und wurde von den Geschäftsführern Christian Wolfgang Mayer und Anton Thomas Schöpkens vertreten.

Der Unternehmenszweck der UG lag im Erwerb, Halten und Verwalten von Grundbesitz in Nürnberg – ein Geschäftsmodell mit langfristiger Kapitalbindung. Doch obwohl der Bezug zur Immobilienwirtschaft auf Werthaltigkeit hindeuten könnte, stellte das Insolvenzgericht fest: Die Schuldnerin verfügt nicht über genügend Masse, um selbst die grundlegenden Verfahrenskosten zu decken.

Rechtsfolgen:
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren, bevor es überhaupt eröffnet wurde. Eine Bestellung eines Insolvenzverwalters oder die Prüfung von Gläubigerforderungen erfolgt nicht. Die Gesellschaft gilt als wirtschaftlich funktionsunfähig und wird faktisch abgewickelt, sofern keine anderweitigen Maßnahmen – etwa durch Gläubiger mit Kostenvorschuss – eingeleitet werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit:

  • der Verkündung,

  • der Zustellung, oder

  • der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de gemäß § 9 InsO, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Die Frist wird nur gewahrt, wenn die Erklärung rechtzeitig beim genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch muss die Beschwerde unterzeichnet und inhaltlich eindeutig formuliert sein.

Hinweis zur elektronischen Einreichung:
Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung. Diese muss entweder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen oder das Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Detaillierte Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden sich auf www.justiz.de und in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags markiert dieser Beschluss das rechtlich wirksame Ende der PDI Nürnberg Q/uartier B UG – ohne gerichtliche Aufarbeitung der wirtschaftlichen Lage und ohne Gläubigerbeteiligung.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht –
Datum: 28. Mai 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Richtungswahl in Polen: Stichwahl um das Präsidentenamt gestartet

Next Post

Eklat im Bundestag: Grünen-Jugend-Chefin droht Ärger wegen polizeikritischem Auftritt