Nur wenige Stunden nachdem das Court of International Trade (CIT) am Mittwochabend Präsident Donald Trump die rechtliche Grundlage für seine weitreichenden Zölle entzogen hatte, hat ein Bundesberufungsgericht die Entscheidung wieder ausgesetzt. Der vorläufige Stopp des Urteils erlaubt es Trump, seine „Befreiungstag-Zölle“ sowie andere Handelsabgaben vorerst weiter zu erheben – ein entscheidender Schritt im eskalierenden juristischen Tauziehen über die Handelspolitik des Weißen Hauses.
Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit ordnete außerdem an, dass beide Seiten bis Anfang Juni schriftliche Stellungnahmen einreichen müssen. Während die rechtliche Prüfung läuft, dürfen die Zölle weiter gelten.
Das CIT hatte zuvor einstimmig entschieden, dass Trump keine Befugnis habe, unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) einseitig weitreichende Zölle zu verhängen. Die Richter blockierten damit sowohl die neu eingeführten „Befreiungstag-Zölle“ gegen zahlreiche Handelspartner als auch frühere Zölle gegen China, Mexiko und Kanada, die offiziell zur Bekämpfung des Fentanyl-Schmuggels eingeführt worden waren. Ausgenommen waren lediglich Zölle auf Stahl, Aluminium und Autos, die unter einem anderen Gesetz (Section 232) verhängt wurden.
In einem emotionalen Beitrag auf seiner Plattform Truth Social bezeichnete Trump das Urteil des CIT als „gefährlich für die Vereinigten Staaten“ und forderte den Supreme Court auf, „diese furchtbare Entscheidung schnell und entschieden aufzuheben“. Er warf den drei Handelsrichtern vor, möglicherweise aus „Hass auf Trump“ gehandelt zu haben, obwohl einer von ihnen von Trump selbst ernannt wurde.
Trumps Handelsberater Peter Navarro kündigte an, dass die Regierung alle rechtlichen und politischen Mittel ausschöpfen werde. Man prüfe alternative Wege, Zölle durchzusetzen – auch unabhängig vom IEEPA. „Das Zollprogramm ist lebendig, gesund und wird implementiert – zum Schutz der amerikanischen Industrie, Jobs und Souveränität“, sagte Navarro.
Die Klägerseite zeigte sich hingegen zuversichtlich. Der Anwalt Jeffrey Schwab vom Liberty Justice Center, das unter anderem kleinere Unternehmen wie den Weinhändler VOS Selections vertritt, bezeichnete die Aussetzung als „rein verfahrenstechnisch“. Man sei überzeugt, dass das Berufungsgericht die Argumente der Kläger anerkennen werde, die „unwiederbringlichen Schaden“ durch die Zölle geltend machen.
Der Fall ist Teil eines wachsenden juristischen Wirbels um Trumps Wirtschaftspolitik. Neben der Berufung gegen das CIT-Urteil gab es am Donnerstag auch eine separate Entscheidung eines Bundesrichters in Washington: Rudolph Contreras entschied, dass zwei familiengeführte Spielzeugfirmen durch die Zölle „unwiederbringlich geschädigt“ würden. Auch er stellte fest, dass das IEEPA keine Grundlage für Importzölle enthält. Zwar gewährte der Richter einstweiligen Rechtsschutz, setzte dessen Wirkung aber für zwei Wochen aus, um eine erwartete Berufung zu ermöglichen. Die Trump-Regierung hat bereits Berufung beim zuständigen Berufungsgericht eingelegt.
Ausblick: Das nächste wichtige Datum ist der 5. Juni, an dem die Kläger ihre Argumente vor dem Bundesberufungsgericht einreichen müssen. Die Regierung hat bis zum 9. Juni zur Erwiderung Zeit. Gleichzeitig mehren sich die Hinweise, dass der Fall schließlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen könnte – und damit zur nächsten großen Grundsatzentscheidung über die Machtfülle des Präsidenten im internationalen Handel wird.