Angesichts zunehmender Naturkatastrophen und extremer Wetterereignisse will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden für Wohngebäude einführen. In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen kündigte sie an, ein entsprechendes Gesetz solle noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden.
„Wir brauchen eine bessere Absicherung vor Naturkatastrophen“, sagte Hubig. Dazu gehöre ein flächendeckender Versicherungsschutz, der nicht nur bei Überschwemmungen helfe, sondern auch bei Schäden durch Starkregen, Erdrutsche, Schneedruck oder andere Naturgewalten. Ihr Ziel sei ein Gesetz, „das schützt, vorsorgt und solidarisch absichert“.
Versichern, ohne zu überfordern
Die Ministerin betonte zugleich, dass niemand durch die geplante Versicherungspflicht finanziell überfordert werden dürfe. Das Vorhaben sei deshalb „anspruchsvoll“, da es sowohl die soziale Gerechtigkeit als auch die Belastbarkeit der Versicherungswirtschaft berücksichtigen müsse.
Der Vorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Folgen des Klimawandels in Deutschland immer spürbarer werden. Überschwemmungen wie im Ahrtal, Flächenbrände in Südeuropa oder Sturzfluten in Alpenregionen haben die Diskussion um verpflichtende Vorsorgemaßnahmen wieder in den Vordergrund gerückt.
Versicherer und Länder bislang skeptisch
Bislang sind viele Wohnhäuser in Deutschland nicht gegen Elementarschäden versichert – trotz wiederholter Extremwetterlagen. Während Verbraucherverbände eine Pflichtversicherung seit Langem fordern, zeigen sich Versicherungsunternehmen und einige Bundesländer zurückhaltend. Sie verweisen auf hohe Kosten, rechtliche Komplexität und die Frage, wie mit Risikogebieten umzugehen sei.
Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung nun offenbar ein deutliches Signal setzen – für mehr Prävention, aber auch für gesellschaftliche Solidarität im Katastrophenfall.