Die Bundesregierung plant einen kräftigen steuerlichen Schub für die Elektromobilität im Unternehmenssektor. Künftig sollen Unternehmen den Kauf von reinen Elektroautos besonders großzügig steuerlich geltend machen können: Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten sollen bereits im ersten Jahr abgeschrieben werden dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, über den das Handelsblatt berichtet.
Mit dieser Maßnahme will die Regierung vor allem die stagnierenden Verkaufszahlen rein elektrisch betriebener Fahrzeuge ankurbeln – und das gezielt im Bereich der Firmenflotten. Denn gerade dort wird die Entscheidung für oder gegen ein Fahrzeug häufig auch von steuerlichen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Sonderabschreibung nur für neu angeschaffte vollelektrische Fahrzeuge gilt – Plug-in-Hybride bleiben demnach außen vor. Auch muss das Fahrzeug betrieblich genutzt werden, private Käufe profitieren nicht von der Regelung.
Das Vorhaben ist Teil der Bemühungen, den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken und die deutsche Wirtschaft zugleich beim Übergang zur Elektromobilität zu unterstützen. Unternehmen, die auf emissionsfreie Mobilität umstellen, sollen so für ihre Investitionsbereitschaft belohnt werden.
Branchenvertreter begrüßen die Maßnahme als überfällig. Kritiker hingegen warnen, dass solche gezielten steuerlichen Vorteile vor allem großen Firmen zugutekämen und nicht zwangsläufig zu mehr Nachhaltigkeit führten, solange Strommix und Batterieproduktion nicht konsequent ökologisch seien.
Ob der Vorschlag in dieser Form verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, eine Kabinettsentscheidung steht noch aus.