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Erweiterung der Befugnisse im Insolvenzverfahren: Einzelermächtigung für Insolvenzverwalterin der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH
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Erweiterung der Befugnisse im Insolvenzverfahren: Einzelermächtigung für Insolvenzverwalterin der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 67/25 – Amtsgericht Gießen

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, einer Pflegeeinrichtung mit Sitz in Fortweg 3, 35415 Pohlheim, hat das Amtsgericht Gießen am 28. Mai 2025 eine wichtige Ergänzung zur bereits bestehenden vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gießen unter HRB 10440 registriert und wird durch die Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Robert Hippler vertreten.

Inhalt des Beschlusses:

Neben der bereits am 01. April 2025 um 14:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung des Unternehmensvermögens wurde der Insolvenzverwalterin nun eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Maßnahmen für die Insolvenzmasse erteilt.

Diese Maßnahme erlaubt es der Verwalterin, in ausgewählten Fällen eigenständig – d. h. ohne weitere gerichtliche Zustimmung – rechtlich bindende Handlungen im Namen der Insolvenzmasse vorzunehmen, sofern diese im Rahmen der zu sichernden Vermögenswerte erforderlich oder zweckmäßig sind.

Ziel der Einzelermächtigung:

Die gerichtliche Erweiterung ihrer Befugnisse stärkt die Handlungsfähigkeit der Insolvenzverwalterin. Dies ist insbesondere im Kontext eines laufenden Betriebs – wie dem einer Pflegeeinrichtung – von Bedeutung, da finanzielle und organisatorische Entscheidungen häufig zeitnah und ohne Verzögerung getroffen werden müssen, um die Versorgungssicherheit der Bewohner und die Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs zu gewährleisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Gießen eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen – Insolvenzgericht, 28. Mai 2025

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