Aktenzeichen: 36m IN 7019/24
Berlin, 26. Mai 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Antrag der MITU FOOD GMBH, Boschweg 12–16, 12057 Berlin, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Abweisung mangels Masse beschlossen. Die im Handelsregister unter HRB 189895 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Nicola Iannicelli, betreibt und verwaltet Gastronomiebetriebe.
Der Antrag auf Eigeninsolvenz wurde abgewiesen, weil das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens – insbesondere für einen Insolvenzverwalter – zu decken.
Rechtliche Bedeutung der Entscheidung
Die gerichtliche Entscheidung stellt fest, dass keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, um ein Insolvenzverfahren überhaupt durchzuführen. Dies führt zur:
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Einstellung jeglicher gerichtlicher Abwicklung,
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Schutzlosigkeit der Gläubiger – Forderungen bleiben voraussichtlich uneinbringlich,
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Möglichkeit der Amtslöschung der GmbH durch das Registergericht (§ 394 FamFG i.V.m. § 60 GmbHG), sofern keine Reaktivierung oder Kostenvorschuss erfolgt.
Rechtsmittel: Sofortige Beschwerde möglich
Die sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden, und zwar beim:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Der Fristbeginn richtet sich nach dem frühesten dieser Ereignisse:
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Verkündung der Entscheidung,
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Zustellung an Beteiligte,
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oder wirksame öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, allerdings muss die Beschwerde unterzeichnet und die Entscheidung klar bezeichnet werden.
Elektronische Einreichung möglich, aber formgebunden
Rechtsbehelfe dürfen auch elektronisch eingereicht werden – jedoch nicht per E-Mail. Zulässig ist nur der sichere Übermittlungsweg mit qualifizierter elektronischer Signatur, beispielsweise über das EGVP. Die formalen Anforderungen richten sich nach der ZPO (§ 130a) und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).
Fazit
Mit der Abweisung mangels Masse steht die MITU FOOD GMBH faktisch vor dem wirtschaftlichen Aus. Ohne neue finanzielle Mittel oder einen Kostenvorschuss ist weder eine gerichtliche Abwicklung noch eine geordnete Sanierung möglich. Gläubiger bleiben auf ihren offenen Forderungen sitzen. Die Abweisung könnte zugleich den Weg zur Löschung im Handelsregister ebnen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 26. Mai 2025