Auf deutschen Bankkonten schlummern offenbar Milliardensummen, die von ihren rechtmäßigen Eigentümern längst vergessen wurden oder aufgrund fehlender Kontaktmöglichkeiten nicht mehr zugeordnet werden können. Das geht aus einem Gutachten im Auftrag des Bundesforschungsministeriums hervor, über das die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet.
Die Studie schätzt das Volumen der sogenannten herrenlosen Konten auf zwischen 1,8 und 4,2 Milliarden Euro. In der Regel handelt es sich um Guthaben, bei denen der Kontoinhaber verstorben ist, die Erben nicht bekannt oder nicht auffindbar sind oder die Kontodaten schlicht über Jahre in Vergessenheit geraten sind.
Banken verlieren Kontakt – Millionen bleiben ungenutzt
Laut den Autoren des Gutachtens sind die betroffenen Banken oft nicht mehr in der Lage, Kontakt zum Kontoinhaber oder den Erben aufzunehmen. In diesen Fällen bleibt das Guthaben formal bestehen, obwohl es de facto nicht mehr genutzt wird. Der Betrag verteilt sich auf hunderttausende Kleinstkonten, darunter Sparbücher, Girokonten oder Festgeldanlagen.
Ein zentrales Problem sei, dass es in Deutschland keine einheitliche Regelung zum Umgang mit inaktiven Konten gibt. Anders als in Ländern wie Großbritannien oder den Niederlanden existiert hierzulande kein zentrales Register oder automatisierter Mechanismus, um nach einer bestimmten Frist diese Mittel einem Verwendungszweck zuzuführen.
Union und SPD fordern Sozialfonds
Angesichts der Milliardenbeträge, die buchstäblich brachliegen, mehren sich nun Stimmen in der Politik, diese Gelder einer gemeinnützigen Nutzung zuzuführen. Vertreter von SPD und CDU/CSU sprachen sich laut dem Bericht dafür aus, die herrenlosen Guthaben künftig in einen staatlich verwalteten Fonds für soziale Projekte zu überführen.
Konkret könnten damit Projekte in Bildung, Pflege, Armutsbekämpfung oder der Kinder- und Jugendhilfe gefördert werden. Voraussetzung wäre eine gesetzliche Regelung, die einen fairen und rechtskonformen Umgang mit solchen Geldern garantiert – etwa durch eine ausreichend lange Wartefrist und ein Rückforderungsrecht im Fall später auftauchender Anspruchsberechtigter.
Datenschutz und Eigentumsrechte als Herausforderung
Ein solcher Schritt wirft allerdings auch rechtliche und datenschutzrechtliche Fragen auf. Eigentumsrechte sind in Deutschland besonders geschützt – selbst kleinste Guthaben auf alten Konten können potenziell vererbt werden. Kritiker warnen daher vor einem voreiligen Zugriff des Staates auf private Vermögen, auch wenn diese faktisch als „verlassen“ gelten.
Zudem ist der Verwaltungsaufwand hoch: Banken müssten flächendeckend inaktive Konten melden, Fälle dokumentieren und potenzielle Anspruchsberechtigte über Jahre hinweg ausschließen, bevor eine Übertragung der Mittel überhaupt möglich wäre.
Fazit: Milliardenpotenzial mit politischem Zündstoff
Das Thema herrenloser Bankkonten birgt gesellschaftliches Potenzial und politischen Zündstoff zugleich. Einerseits könnten Milliarden für das Gemeinwohl mobilisiert werden, ohne neue Schulden aufzunehmen. Andererseits stellt sich die Frage nach der Balance zwischen Gemeinwohlinteresse und Eigentumsschutz.
Ob und wie eine gesetzliche Regelung dazu kommt, wird voraussichtlich Gegenstand intensiver politischer Debatten sein – mit dem Gutachten des Forschungsministeriums liegt nun zumindest erstmals eine belastbare Datengrundlage vor.