Aktenzeichen: 60 IN 51/25
Am 28. Mai 2025 um 08:55 Uhr wurde vom Amtsgericht Friedberg (Hessen) im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens ein bedeutender Beschluss gefasst: Über das Vermögen der Jaffé-Engineering UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Zum Oberwerk 6, 35510 Butzbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 200600, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch Ludwig Albert Jaffé, der seinen Wohnsitz in Rumänien hat und als Geschäftsführer fungiert. Mit diesem Schritt wird die unternehmerische Handlungsfähigkeit der Antragstellerin erheblich eingeschränkt: Verfügungen über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zur Sicherung und geordneten Verwaltung des Unternehmensvermögens wurde Rechtsanwalt LL.M. Christoph Enkler, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:
Telefon: 069-3700220
Telefax: 069-370022111
E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de
Alle Schuldner der Jaffé-Engineering UG werden eindringlich aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten. Zahlungen oder sonstige Leistungen, die diesem nicht entsprechen, könnten ihre schuldbefreiende Wirkung verlieren (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Friedberg (Hessen) bereit.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin die sofortige Beschwerde offen. Auch Gläubiger können, sofern sie die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Zweifel ziehen, Beschwerde einlegen.
Die Notfrist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Wird der Beschluss öffentlich bekannt gemacht, beginnt die Frist nach Ablauf von zwei weiteren Tagen ab Veröffentlichung. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Für die Wahrung der Frist ist jedoch der rechtzeitige Eingang bei dem genannten Gericht entscheidend.
Die Beschwerdeschrift muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben sein, den angefochtenen Beschluss bezeichnen und ausdrücklich die Einlegung der Beschwerde enthalten. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang genau zu benennen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 28. Mai 2025