Aktenzeichen: 16 IN 118/25
Esslingen, 27. Mai 2025 – Nach Jahren im regionalen Kfz-Gewerbe scheint das Ende für die Autowerkstatt-Esslingen Fetoshi GmbH & Co. KG, ansässig in der Ulmer Straße 37 in Esslingen, unausweichlich. Das Amtsgericht Esslingen hat am heutigen Morgen um 08:00 Uhr eine entscheidende Anordnung getroffen: Der geplanten Stilllegung des Unternehmens zum 01.06.2025 wurde im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens zugestimmt.
Bereits am 13. Mai 2025 hatte das Gericht erste Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Vermögenslage getroffen. Mit dem aktuellen Beschluss wird deutlich: Eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs ist nicht mehr vorgesehen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Schuldnerin selbst eingereicht. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihre Komplementärin, die Autowerkstatt-Esslingen Fetoshi Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Gazmend Fethosi ebenfalls mit dem Verfahren konfrontiert ist.
Sicherung des Vermögens durch Stilllegung
Die Zustimmung zur Stilllegung erfolgt auf Grundlage von § 22 Abs. 1 Nr. 2 InsO und dient dem Zweck, das schuldnerische Vermögen vor weiteren Verlusten zu bewahren. Der laufende Betrieb wird nicht mehr als tragfähig eingeschätzt, und auch eine kurzfristige Sanierung scheint ausgeschlossen. Die Entscheidung markiert damit einen tiefgreifenden Einschnitt – nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für seine Mitarbeiter, Kunden und Gläubiger.
Elektronische Veröffentlichung und Aufbewahrungspflichten
Die Anordnung wird elektronisch bekannt gemacht und ist dort mindestens für die Dauer ihrer Wirksamkeit abrufbar. Im Falle einer Verfahrenseröffnung erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach dessen Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung. Erfolgt keine Eröffnung, wird die Veröffentlichung ebenfalls nach sechs Monaten gelöscht (§ 3 InsOBekV).
Rechtsmittel möglich – aber unter engen Fristen
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen, Ritterstraße 8, 73728 Esslingen, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils früheste dieser Ereignisse.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären und muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ratsam. Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden – allerdings nicht per einfacher E-Mail. Die Anforderungen an die elektronische Form sind detailliert auf der Seite www.ejustice-bw.de beschrieben.
Ein Werkstattbetrieb am Ende
Mit der nun offiziell genehmigten Stilllegung geht ein weiteres kleines Unternehmen der Region den schweren Weg durch die Insolvenz. Für die Autowerkstatt-Esslingen Fetoshi GmbH & Co. KG endet damit voraussichtlich am 1. Juni 2025 der Geschäftsbetrieb – ein Datum, das für die Belegschaft ebenso wie für Kunden und Lieferanten ein schmerzlicher Wendepunkt sein dürfte.
Amtsgericht Esslingen – Insolvenzgericht
Esslingen, 27. Mai 2025