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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Bade Estate Capital 3 GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 903 IN 319/25 – 9 –

Hannover, 26. Mai 2025 – Im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Hannover um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Bade Estate Capital 3 GmbH & Co. KG, mit Sitz in Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRA 204892 geführt. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Bade Estate Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Willi Bade (Wunstorf) und Michael Dierßen (Porta Westfalica).

Mit der Entscheidung wird deutlich: Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft bedarf dringend der Überwachung durch eine unabhängige Instanz. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, mit Kanzleisitz in der Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, bestellt. Seine Aufgabe ist es nun, das vorhandene Vermögen zu sichern, die weitere Geschäftstätigkeit zu analysieren und gegebenenfalls Sanierungsoptionen zu prüfen. Rechtsanwalt Dr. Eckert ist unter der Telefonnummer 0511 626287-0 sowie per Fax unter 0511 626287-10 erreichbar.

Einschränkungen der Verfügungsbefugnis

Ab sofort sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO schützt die Gläubiger und verhindert unkontrollierte oder gläubigerbenachteiligende Transaktionen.

Zugleich erging eine besondere Aufforderung an die Schuldner der Antragstellerin: Sie dürfen ab sofort nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses leisten, d.h. mit Zustimmung oder nach Rücksprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen an die Gesellschaft ohne entsprechende Absicherung könnten andernfalls nicht mehr schuldbefreiend wirken.

Einblick in den Beschluss und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Auch jeder Gläubiger kann Beschwerde einlegen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend gemacht wird.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Hannover einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung, Verkündung oder – falls öffentlich bekannt gemacht – der Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung. Der Eingang der Beschwerde muss innerhalb der Frist beim genannten Gericht erfolgen.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einzulegen und vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung ist empfohlen.

Datenschutzhinweise

Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Website des Amtsgerichts Hannover unter www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de abrufbar oder können auf Wunsch in gedruckter Form zugesendet werden.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die Bade Estate Capital 3 GmbH & Co. KG nun unter gerichtlicher Aufsicht. Der eingeschaltete Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Fortführung möglich ist oder ob geordnete Schritte zur Liquidation eingeleitet werden müssen. Für Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet dies eine Phase der rechtlichen Absicherung – und zugleich die Hoffnung auf einen geordneten Verlauf des Verfahrens.

Amtsgericht Hannover – Insolvenzgericht
Hannover, 26. Mai 2025

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