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Cologne Football Betreiber GmbH: Insolvenzverfahren verschärft – vollständige Kontrolle durch vorläufigen Verwalter

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70a IN 54/25

Köln, 26. Mai 2025 – Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten rund um die Cologne Football Betreiber GmbH, bislang in Verbindung mit der European League of Football GmbH, spitzen sich weiter zu. Das Amtsgericht Köln hat am Nachmittag um 16:36 Uhr eine ausgeweitete vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und damit die Kontrolle über sämtliche Vermögensangelegenheiten der Schuldnerin vollständig dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

Bereits seit dem 28. März 2025 steht das Unternehmen unter vorläufiger Insolvenzaufsicht. Mit dem jetzigen allgemeinen Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO verliert die Gesellschaft nicht nur die Kontrolle über ihre Konten und Vermögenswerte, sondern auch über Forderungseinzüge und operative Handlungsfreiheit.

Übertragung der Verfügungsbefugnis

Mit sofortiger Wirkung ist es der Cologne Football Betreiber GmbH untersagt, ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihre finanziellen Mittel zu verfügen. Dies schließt Bankguthaben, Außenstände, Rechte und Vermögensgegenstände jeder Art ein. Alle Schuldner der Gesellschaft – also etwa Sponsoren, Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Verpflichtungen – sind verpflichtet, nur noch unter Berücksichtigung dieses Beschlusses Zahlungen oder Leistungen zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Andernfalls riskieren sie, ihre Schulden nicht rechtswirksam zu tilgen.

Erweiterte Befugnisse für den Insolvenzverwalter

Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält das uneingeschränkte Recht, Betriebs- und Geschäftsräume zu betreten, Auskünfte einzuholen und sämtliche geschäftlichen Unterlagen einzusehen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, aktiv bei der Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse mitzuwirken, dem Verwalter Einsicht in Bücher und Papiere zu gewähren und diese bei Bedarf auszuhändigen. Kommt sie diesen Pflichten nicht nach, drohen zwangsweise Maßnahmen, darunter sogar Vorführung oder Haft (§§ 22 Abs. 3, 97–101 InsO).

Zudem wird der Insolvenzverwalter mit der Durchführung der Zustellungen an Drittschuldner gemäß § 23 Abs. 1 InsO beauftragt.

Rechtsmittel möglich

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu (§ 21 Abs. 1 Satz 2 InsO). Diese ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen – schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Eine Einreichung bei einem anderen Amtsgericht ist ebenfalls möglich, solange der Eingang beim Amtsgericht Köln fristgerecht erfolgt.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Wurde der Beschluss öffentlich bekannt gemacht (z. B. unter www.insolvenzbekanntmachungen.de), gilt die Zustellung zwei Tage nach Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Hintergrund

Die Cologne Football Betreiber GmbH, im Handelsregister Köln unter HRB 105866 eingetragen, war eng verbunden mit dem Betrieb eines Football-Teams in der European League of Football. Mit der Verlagerung des Firmensitzes von Köln nach Unterföhring und den zunehmenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht das Unternehmen nun vor der nächsten entscheidenden Etappe: der möglichen Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens.

Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht
Beschluss vom 26. Mai 2025

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