Aktenzeichen: 810 IN 705/25 D-77-
Frankfurt am Main, 20. Mai 2025
Im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens gegen die DA Solutions GmbH, mit Geschäftssitz in der Bockenheimer Landstraße 17–19, 60325 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main erste Maßnahmen zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens getroffen. Die im Handelsregister unter HRB 136484 geführte Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Marcel Lacroze.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Am 20. Mai 2025 um 10:18 Uhr hat das zuständige Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Dies bedeutet, dass sämtliche Verfügungen der DA Solutions GmbH über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtlich wirksam sind.
Einsatz der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt. Sie ist tätig bei der renommierten Kanzlei Schneider Geiwitz mit Sitz in der Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main. Die Kanzlei ist über folgende Kontaktwege erreichbar:
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Telefon: 069 / 68 97 47 60
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Fax: 069 / 68 97 47 62 0
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E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de
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Website: www.schneidergeiwitz.de
Frau Heidenfelder übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Sicherung der Vermögenswerte der DA Solutions GmbH und wird prüfen, ob die Voraussetzungen zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Ihr obliegt es zudem, die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine wirtschaftlich geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.
Hintergrund der Maßnahme:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll verhindert werden, dass das Vermögen der Schuldnerin weiter geschmälert oder unkontrolliert verwertet wird. Gleichzeitig soll die Grundlage für eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschaffen werden.
Diese Maßnahme ist ein bedeutender Schritt im Rahmen der wirtschaftlichen Neuordnung der Gesellschaft und dient dem Schutz aller betroffenen Gläubigerinteressen.
Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Frankfurt, 20. Mai 2025