Aktenzeichen: 274 IN 94/25 a – Amtsgericht Braunschweig
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BKT – GmbH, mit Sitz in der Hansestraße 51, 38112 Braunschweig, hat das Amtsgericht Braunschweig – Insolvenzgericht am 20. Mai 2025 eine weitere entscheidende Maßnahme getroffen:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde – zusätzlich zur bereits am 08. April 2025 um 13:53 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung – eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Nummer HRB 206803 registriert und wird vertreten durch Geschäftsführer Oliver Bahrmann.
Bedeutung der Einzelermächtigung
Die Erteilung einer Einzelermächtigung bedeutet, dass der vorläufige Insolvenzverwalter nun bestimmte Maßnahmen eigenständig durchführen darf, die typischerweise über seine Überwachungsfunktion hinausgehen. Diese Befugnis betrifft in der Regel Rechtsgeschäfte, die zur Sicherung, Erhaltung oder sinnvollen Verwaltung der Insolvenzmasse notwendig oder zweckmäßig sind, z. B.:
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Abschluss oder Fortführung von Liefer- oder Dienstleistungsverträgen
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Entgegennahme und Verwaltung von Zahlungen
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Einziehung von Forderungen
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Begründung von Masseverbindlichkeiten
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Maßnahmen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs
Die konkreten Inhalte der Einzelermächtigung sind im Beschluss enthalten, der in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden kann.
Hintergrund
Die am 08. April 2025 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung hatte dem Verwalter zunächst vor allem eine überwachende Rolle zugewiesen – die Schuldnerin blieb weiterhin handlungsfähig, allerdings unter Zustimmungsvorbehalt. Mit der aktuellen Ergänzung des Beschlusses wird nun eine aktive Steuerung einzelner Maßnahmen durch den Verwalter ermöglicht, um die Insolvenzmasse gezielter zu schützen oder zu erhalten.
Diese Entwicklung spricht dafür, dass:
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operativer Handlungsbedarf besteht,
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möglicherweise Sanierungsoptionen geprüft werden,
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oder kurzfristige Entscheidungen getroffen werden müssen, die für den späteren Verlauf des Verfahrens entscheidend sein können.
Ausblick
Mit der erweiterten Ermächtigung steht der vorläufige Insolvenzverwalter der BKT – GmbH vor der Aufgabe, in einem engen rechtlichen Rahmen sachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen im Interesse der Gläubiger umzusetzen. Diese proaktive Rolle lässt darauf schließen, dass noch Chancen auf eine stabilisierende oder sanierende Lösung bestehen – vorausgesetzt, die Prüfung der Masse- und Eröffnungsgründe fällt positiv aus.
Ob es zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens kommt oder eine anderweitige Abwicklung erfolgt, bleibt nun vom Ergebnis der Prüfung durch den Verwalter abhängig.
Hinweis: Der vollständige Beschluss mit den genauen Einzelermächtigungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig – Insolvenzgericht einsehbar.