Aktenzeichen: 23 IN 42/25
Beschluss des Amtsgerichts Trier vom 19. Mai 2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH, ansässig in der Bergstraße 2–6, 54441 Ayl, hat das Amtsgericht Trier am 19. Mai 2025 eine Erweiterung des bisherigen Beschlusses vom 26. März 2025 vorgenommen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister Wittlich unter HRB 46951 eingetragen.
Was wurde beschlossen?
Das Gericht hat den bereits gefassten Beschluss um einen Sachverständigenauftrag ergänzt.
Rechtsanwalt Ingo Grünewald wurde damit beauftragt, ein Gutachten zu den folgenden zwei zentralen Aspekten des Insolvenzverfahrens zu erstellen:
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Bestehen von Insolvenzgründen
Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob ein Fall der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt – die beiden wesentlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. -
Deckung der Verfahrenskosten
Der Gutachter soll auch feststellen, ob das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Verfahrens (Gerichtsgebühren, Vergütung eines Verwalters etc.) zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung gemäß § 26 InsO.
Bedeutung der Maßnahme
Mit dieser Erweiterung des Beschlusses macht das Insolvenzgericht einen wichtigen Schritt in Richtung objektiver Klärung der finanziellen Situation der Biebelhausener Mühle GmbH. Das Ergebnis des Gutachtens wird maßgeblich für die Entscheidung sein, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder nicht.
Die Bestellung eines Gutachters ist üblicher Teil des vorläufigen Verfahrens und bedeutet noch keine Vorentscheidung über eine tatsächliche Eröffnung.
Fazit
Das Verfahren um die traditionsreiche Biebelhausener Mühle seit 1647 GmbH tritt mit der Erweiterung des Gutachterauftrags in eine neue Prüfungsphase. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige wird nun mit rechtlicher und wirtschaftlicher Expertise feststellen, ob die formellen Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren gegeben sind – und ob sich eine Sanierung noch realistisch darstellen lässt.
Amtsgericht Trier – 19. Mai 2025