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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die SWH Airporthotel Schönefeld GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3615 IN 3327/25
Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 16. Mai 2025

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, ansässig in der Meinekestraße 23, 10719 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht am 16. Mai 2025 um 14:00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop und ist im Handelsregister unter HRB 204734 eingetragen.

Zentrale Maßnahmen des Beschlusses

1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert,
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin,
bestellt.

2. Zustimmungsvorbehalt bei Vermögensverfügungen

Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Ziel ist es, eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.

3. Einziehung von Forderungen

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt,

  • Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen,

  • eingehende Gelder entgegenzunehmen,

  • Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in eigenem Namen als Verwalter zu eröffnen.

4. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin

Drittschuldnern wird ausdrücklich untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

5. Einsichtnahme und Nachforschungsrechte

Der Insolvenzverwalter darf

  • die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten,

  • Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen,

  • diese Unterlagen anfordern,

  • Auskünfte zur wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin einholen.

6. Zwangsvollstreckung ausgesetzt

Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Vollziehungen von Arrest oder einstweiligen Verfügungen – werden untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Bedeutung für das Unternehmen

Mit dieser Entscheidung ist die SWH Airporthotel Schönefeld GmbH einem gerichtlich überwachten Insolvenzverfahren unterstellt. Ziel ist es, das verbleibende Unternehmensvermögen bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern.

Ob es zu einer Fortführung des Unternehmens, einem Insolvenzplanverfahren oder zur Liquidation kommt, hängt von der nun folgenden Prüfung des Insolvenzverwalters ab. Dieser wird insbesondere klären:

  • Besteht ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)?

  • Ist genügend freie Masse vorhanden, um Verfahrenskosten zu decken?

  • Bestehen Sanierungsmöglichkeiten?

Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung

Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem der Justiz (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Dort bleibt sie mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Maßnahme gespeichert. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erfolgt eine automatische Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Anordnung.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 16. Mai 2025

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