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Zweifache Abweisung des Insolvenzantrags gegen die TPA Real Estate Brands GmbH mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3614 IN 1382/25 und 36t IN 6757/24
Beschlüsse des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Mai 2025

Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht hat in zwei gesonderten Verfahren die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der TPA Real Estate Brands GmbH, Tucholskystraße 18/20, 10117 Berlin, mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 76386 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und wurde durch Geschäftsführer Florian Frey vertreten. Beide Anträge wurden von Gläubigerinnen gestellt.

Was bedeutet „Abweisung mangels Masse“?

Die Abweisung eines Insolvenzantrags wegen fehlender Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO erfolgt dann, wenn das Unternehmen nicht über ausreichend verwertbares Vermögen verfügt, um die Verfahrenskosten – etwa für einen Insolvenzverwalter – zu decken.
Ein Insolvenzverfahren kann somit nicht eröffnet werden, und es kommt zu keiner weiteren Bearbeitung durch das Gericht oder einen Verwalter.

Relevanz der doppelten Entscheidung

Die Tatsache, dass zwei Verfahren mit identischer Schuldnerin und gleichem Ausgang parallel entschieden wurden, weist darauf hin, dass mehrere Gläubiger unabhängig voneinander Insolvenzanträge gestellt haben. Beide Anträge wurden mit dem gleichen Ergebnis – der Abweisung mangels Masse – beschieden.

Dies verdeutlicht:

  • Das völlige Fehlen verwertbarer Unternehmenswerte bei der TPA Real Estate Brands GmbH.

  • Erhöhten Gläubigerdruck, der jedoch mangels Masse ins Leere läuft.

Auswirkungen für Gläubiger

Für Gläubiger ist diese Entscheidung besonders frustrierend, denn:

  • Eine Forderungsanmeldung im Rahmen eines regulären Verfahrens ist nicht möglich.

  • Es erfolgt keine Quotenzahlung, da keine Masse vorhanden ist.

  • Es bleibt nur der Weg der individuellen zivilrechtlichen Prüfung, etwa auf:

    • Haftung des Geschäftsführers (z. B. bei Insolvenzverschleppung),

    • oder mögliche strafrechtlich relevante Handlungen.

Rechtsbehelfsbelehrung (für beide Verfahren identisch):

Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist: Zwei Wochen

  • Einreichung bei:
    Amtsgericht Charlottenburg
    Amtsgerichtsplatz 1
    14057 Berlin

  • Beginn der Frist:
    Mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung unter
    www.insolvenzbekanntmachungen.de

  • Form:
    Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle (auch bei jedem anderen Amtsgericht, fristwahrend nur bei rechtzeitigem Eingang in Charlottenburg).
    Unterschrift erforderlich.
    Die Beschwerde muss klar benennen, gegen welche Entscheidung sie sich richtet.

  • Elektronische Einreichung:
    Nur mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg möglich (z. B. EGVP). Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
    Weitere Informationen unter: www.justiz.de

Fazit:

Die Abweisung zweier paralleler Insolvenzanträge mangels Masse dokumentiert den wirtschaftlichen Totalausfall der TPA Real Estate Brands GmbH. Für Gläubiger sind gerichtliche Alternativen begrenzt, weshalb zivilrechtliche Schritte gegen Unternehmensverantwortliche in Betracht gezogen werden sollten – sofern aussichtsreich. Die öffentliche Feststellung fehlender Masse kann auch bei späteren Haftungs- oder Strafverfahren von Relevanz sein.

Amtsgericht Charlottenburg, 17. Mai 2025

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