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Game Over für BAD Spiele Studio UG – Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3610 IN 1257/25

Im kreativen Zentrum Berlins ist ein weiteres digitales Start-up gescheitert: Die BAD Spiele Studio UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Storkower Straße 64, 10409 Berlin, musste sich dem wirtschaftlichen Druck beugen. Mit Beschluss vom 25. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse zurückgewiesen.

Die im Handelsregister unter HRB 252559 eingetragene Gesellschaft war im Bereich Softwareentwicklung, insbesondere im Spielebereich, tätig und wurde vertreten durch Geschäftsführer Ankit Kumar Dhillon.

Insolvenzfähig, aber nicht verfahrensfähig

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Schuldnerin selbst gestellt – ein Schritt, der oftmals auf die Hoffnung einer geregelten Abwicklung und zumindest teilweisen Befriedigung von Gläubigern abzielt. Doch das Gericht kam zu einem klaren Ergebnis: Es fehlt an Masse, also an verwertbarem Vermögen, um auch nur die Grundkosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Weder für einen Gutachter noch für einen Insolvenzverwalter ist die Finanzierung gesichert. Damit wird das Verfahren nach § 26 InsO abgelehnt – und das Unternehmen steht rechtlich und wirtschaftlich vor dem endgültigen Aus.

Keine Quote, kein Verfahren

Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung: Keine Rückzahlungen, keine geordnete Verwertung, keine Gläubigerversammlung. In aller Regel folgt nun die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister – ein stilles Ende ohne juristische Nachwirkungen, aber mit wirtschaftlichem Schaden für Beteiligte.

Rechtsmittel möglich

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen – schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen (qualifizierte elektronische Signatur, sicherer Übermittlungsweg) erfüllt sind.

Fazit

Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig und eindeutig: Das Spiel ist aus. Die BAD Spiele Studio UG scheitert nicht nur an der wirtschaftlichen Realität, sondern auch an der Unfähigkeit, ein Insolvenzverfahren überhaupt finanzieren zu können. Eine bittere Lehre für viele kleine Entwicklerstudios, die mit kreativen Ideen, aber ohne tragfähige Finanzstruktur an den Markt gehen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 25. April 2025

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