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SWH Airporthotel Schönefeld GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt
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SWH Airporthotel Schönefeld GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3615 IN 3327/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWH Airporthotel Schönefeld GmbH, mit Geschäftssitz in der Meinekestraße 23, 10719 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16. Mai 2025 um 14:00 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Harro Lein und Jan Ossenkop, ist im Handelsregister unter HRB 204734 eingetragen und betreibt ein Hotel in der Nähe des Flughafens Berlin-Brandenburg.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Um eine Gefährdung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zu vermeiden, hat das Gericht folgende Anordnungen nach §§ 21, 22 InsO getroffen:

  1. Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt; laufende Maßnahmen werden eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

  2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
    Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert,
    Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin,
    bestellt.

  3. Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters erfolgen.

  4. Der Verwalter wurde ermächtigt,

    • Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,

    • Sonderkonten einzurichten und zu verwalten,

    • ein- und ausgehende Zahlungen abzuwickeln.

  5. Kreditinstitute der Schuldnerin sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem vorläufigen Verwalter verpflichtet.

  6. Drittschuldnern (Schuldnern der GmbH) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Stattdessen müssen alle Leistungen direkt an den vorläufigen Verwalter erfolgen.

  7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt,

    • die Geschäftsräume und alle betrieblichen Einrichtungen zu betreten,

    • Einsicht in Geschäftsbücher und Unterlagen zu nehmen,

    • diese bei Bedarf sicherzustellen,

    • alle zur Vermögensaufklärung erforderlichen Auskünfte zu verlangen.

  8. Er wurde auch mit der Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner beauftragt und muss darüber Nachweis führen.

Bedeutung und Ausblick

Diese weitreichenden Maßnahmen zeigen deutlich, dass das Gericht den Verdacht auf einen Insolvenzgrund – insbesondere Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit – ernst nimmt. Das Ziel dieser vorläufigen Regelung ist es, die verbliebenen Vermögenswerte der Gesellschaft sicherzustellen, bis über die formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Für Geschäftspartner, Kunden und Gläubiger bedeutet dies, dass sämtliche finanzielle Transaktionen und Rechtsgeschäfte ab sofort nur noch unter Mitwirkung des vorläufigen Verwalters rechtlich wirksam sind. Zahlungen an die Gesellschaft selbst sind ausgeschlossen.

Sollte ein Insolvenzgrund bestätigt werden, ist in Kürze mit der förmlichen Eröffnung des Hauptverfahrens zu rechnen – andernfalls folgt die Aufhebung der Anordnung. Die Veröffentlichung bleibt gemäß InsOBekV für mindestens sechs Monate gespeichert.

Fazit

Die SWH Airporthotel Schönefeld GmbH steht nun unter intensiver insolvenzrechtlicher Kontrolle. Der bestellte Verwalter, Dr. Florian Linkert, übernimmt in dieser Phase eine zentrale Rolle bei der Sicherung, Analyse und möglichen Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens. Das Verfahren ist damit in eine kritische Phase eingetreten.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 16. Mai 2025

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