Dark Mode Light Mode

Logistik ohne Last – Insolvenzverfahren gegen Latakia Logistic GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36l IN 6933/24

Mit Beschluss vom 28. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Latakia Logistic GmbH mangels Masse abgelehnt. Damit wird ein weiteres Unternehmen der Berliner Logistikbranche nicht abgewickelt, sondern schlicht aus dem Geschäftsleben verschwinden.

Die Latakia Logistic GmbH, zuletzt ansässig in der Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin, war im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 209933 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde sie durch Geschäftsführerin Andriana Dakanali. Das Unternehmen war – wie der Name vermuten lässt – im Bereich Transport und Logistikdienstleistungen tätig.

Gericht bestätigt: Es gibt nichts mehr zu holen

Im Rahmen des Verfahrens stellte das Insolvenzgericht fest, dass der Insolvenzantrag einer Gläubigerin zwar einen berechtigten Hintergrund hatte, aber keine tatsächliche Grundlage mehr für ein Verfahren besteht. Das Vermögen der Schuldnerin reicht nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten aus, sodass gemäß § 26 Abs. 1 InsO eine Abweisung mangels Masse erfolgen musste.

Konsequenzen

Für die Gläubiger ist das eine bittere Nachricht: Kein Insolvenzverwalter, keine Verwertung, keine Quote – kurz: keine Rückzahlung. Die wirtschaftliche Substanz der Schuldnerin ist vollständig aufgebraucht.
Für die Gesellschaft selbst bedeutet dieser Beschluss in aller Regel das rechtliche Aus – es folgt die Löschung aus dem Handelsregister, sofern nicht doch noch ein Kostenvorschuss aufgebracht wird, was in der Praxis selten geschieht.

Rechtsmittel möglich

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden – entweder schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Auch eine Erklärung bei jedem anderen Amtsgericht ist möglich, sofern der Eingang fristgerecht erfolgt.

Rechtsbehelfe können außerdem elektronisch eingereicht werden – vorausgesetzt, die technischen Voraussetzungen wie qualifizierte elektronische Signatur und sicherer Übermittlungsweg sind erfüllt. Für professionelle Verfahrensbeteiligte besteht ohnehin eine Pflicht zur elektronischen Einreichung.

Fazit

Mit der Entscheidung des Gerichts endet der unternehmerische Weg der Latakia Logistic GmbH nicht in einer Sanierung oder geregelten Abwicklung – sondern in der vollständigen wirtschaftlichen Auflösung. Kein Vermögen, keine Mittel, keine Möglichkeit zur Rückzahlung: Ein stilles, aber endgültiges Aus für ein Berliner Logistikunternehmen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 28. April 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Hund beißt Kleinkind ins Gesicht – Besitzerinnen flüchten vom Tatort

Next Post

Buchankauf-Betrug in Halle: Betrüger fordern persönliche Dokumente und "Gewährleistungsbürgschaft"