Aktenzeichen: 36k IN 7876/24
Mit Beschluss vom 28. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der K&B Komplett Bauausführung GmbH mangels Masse zurückgewiesen. Damit endet ein weiteres Berliner Bauunternehmen nicht in geregelter Abwicklung, sondern im vollständigen wirtschaftlichen Stillstand.
Die im Handelsregister unter HRB 240902 eingetragene Gesellschaft wurde gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Ismail Ölmez. Die genaue Anschrift der Schuldnerin ist im Beschluss nicht genannt, der Tätigkeitsbereich lässt jedoch auf einen klassischen Handwerksbetrieb im Bereich Bauausführung, Innenausbau und Bauleistungen schließen.
Kein Geld für den nächsten Schritt
Der Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde von einem Gläubiger gestellt – offenbar in der Hoffnung, zumindest einen Teil offener Forderungen über das Insolvenzverfahren realisieren zu können. Doch das Gericht kam zu dem Ergebnis: Es fehlt an allem – kein verwertbares Vermögen, keine Masse, keine Aussicht auf Deckung der Kosten für Insolvenzgericht und Verwaltung. Die zwingende Voraussetzung für ein Verfahren nach der Insolvenzordnung ist damit nicht erfüllt, das Verfahren wird gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgelehnt.
Konsequenzen für Gläubiger und Unternehmen
Für die Gläubiger ist diese Entscheidung bitter: Keine Rückzahlung, keine Quote, kein Verfahren. Für die K&B Komplett Bauausführung GmbH bedeutet der Beschluss faktisch das Ende der Geschäftstätigkeit. In der Regel folgt auf eine solche Entscheidung die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister – damit verschwindet das Unternehmen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich.
Rechtsmittel möglich
Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung. Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden – auch bei jedem anderen Amtsgericht, sofern die Frist beim zuständigen Gericht gewahrt bleibt. Eine elektronische Einreichung ist unter Einhaltung der entsprechenden technischen Anforderungen ebenfalls zulässig.
Fazit
Die K&B Komplett Bauausführung GmbH reiht sich ein in die zunehmende Zahl mittelständischer Betriebe, die angesichts gestiegener Kosten, Zahlungsausfällen und fehlender Rücklagen scheitern – nicht nur geschäftlich, sondern auch formal. Die Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse ist das wirtschaftlich wie rechtlich endgültige Aus – ohne geordneten Rückzug, ohne Abwicklung, ohne Aussicht.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 28. April 2025