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Teilrückgabe der Verfügungsmacht – Amtsgericht Bremen ändert Maßnahmen im Fall BreEnt GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 503 IN 4/25

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BreEnt GmbH, mit Sitz in der Mittelkampstraße 1, 28197 Bremen, vertreten durch Geschäftsführer Murat Karabas, hat das Amtsgericht Bremen mit Beschluss vom 19. Mai 2025 die zuvor angeordneten Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung deutlich eingeschränkt.

Die BreEnt GmbH ist im Handelsregister unter HRB 32373 geführt. Nach der ursprünglichen Anordnung vom 28. März 2025 war die Verfügungsgewalt über das Vermögen vollständig dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen worden. Diese Maßnahme wurde nun teilweise aufgehoben.

Was ändert sich konkret?

  • Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen wird der Antragsgegnerin – also der BreEnt GmbH – wieder zurück übertragen, mit Ausnahme eines eng begrenzten Bereichs.

  • Die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschränken sich ab sofort nur noch auf Aufgaben gemäß § 25 Abs. 2 InsO analog – insbesondere auf:

    • Berichtigung von Verfahrenskosten

    • Erfüllung begründeter Verbindlichkeiten, soweit er Forderungen auf ein Verfahrenskonto eingezogen hat.

Das bedeutet: Der Verwalter hat keine umfassende Kontrolle mehr über das Unternehmensvermögen, sondern nur noch punktuell dort, wo es um bereits vereinnahmte Beträge geht.

Bedeutung für die BreEnt GmbH

Diese Entscheidung markiert eine deutliche Lockerung der Insolvenzaufsicht. Das Unternehmen erhält damit wesentliche Teile seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit zurück – ein Hinweis darauf, dass möglicherweise eine Sanierung angestrebt wird oder sich das Verfahren nicht wie zunächst angenommen entwickelt hat.

Gleichzeitig bleibt der Insolvenzverwalter in einem klar abgegrenzten Rahmen aktiv, um den ordnungsgemäßen Umgang mit bereits vereinnahmten Mitteln sicherzustellen.

Rechtsmittel möglich

Die BreEnt GmbH kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen – sofern sie sich durch den verbleibenden Eingriff in ihren Rechten beeinträchtigt sieht. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim
Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25–31, 28195 Bremen
(elektronisch: govello-1133344563234-000000050)
einzureichen – schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts.

Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und den Willen zur Anfechtung ausdrücklich erklären. Eine Begründung ist dringend empfohlen, aber formell nicht zwingend.

Fazit

Das Insolvenzverfahren über die BreEnt GmbH bleibt weiterhin anhängig, hat sich jedoch durch die Teilaufhebung der Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO in eine neue Phase bewegt. Für das Unternehmen bedeutet dies mehr Eigenverantwortung, während gleichzeitig gerichtlich beaufsichtigte Geldflüsse bestehen bleiben. Ob damit ein Sanierungsweg eröffnet wird oder das Verfahren in eine andere Richtung führt, bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Bremen – 19. Mai 2025

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