Aktenzeichen: 905 IN 242/25 – 7 –
Am 16. Mai 2025 um 11:20 Uhr hat das Amtsgericht Hannover im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der DZS GmbH, mit Sitz in der Gradestraße 20, 30163 Hannover, einen bedeutenden Beschluss gefasst. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 208693 geführt.
Gegen die Antragsgegnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Gleichzeitig ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Unternehmensvermögens und der Gläubigerinteressen, bis eine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens getroffen wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann bestellt. Er ist tätig für die Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH mit Sitz in der Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover. Für Rückfragen oder Mitteilungen ist Herr Gutmann erreichbar unter der Telefonnummer 0511 54381500, per Fax an 0511 54381596, sowie über die Website www.pluta.net.
Wesentliche Bestandteile des Beschlusses:
- Allgemeines Verfügungsverbot: Die DZS GmbH darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht mehr über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft sämtliche Vermögensgegenstände des Unternehmens.
- Zahlungseinschränkungen für Drittschuldner: Alle Schuldner der DZS GmbH werden ausdrücklich aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Unmittelbare Zahlungen an die Gesellschaft selbst sind unzulässig, sofern sie nicht vom vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt wurden.
Diese Maßnahmen sind typische Instrumente zur Stabilisierung in der Anfangsphase eines Insolvenzverfahrens. Sie ermöglichen es, die wirtschaftliche Lage objektiv zu prüfen und eine geregelte Abwicklung oder gegebenenfalls eine Sanierung zu prüfen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann durch die DZS GmbH mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Ebenso steht dieses Rechtsmittel jedem Gläubiger offen, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Insolvenzverordnung (2015/848) die internationale Zuständigkeit des Gerichts in Zweifel gezogen wird.
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Veröffentlichungsdatum. Maßgeblich ist das frühere Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung, Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, einzureichen oder zu Protokoll eines Amtsgerichts zu geben. Elektronisch kann sie auch über das EGVP (govello-1166698277712-000010167) übermittelt werden. Die Beschwerde muss unterschrieben, begründet und klar auf den angefochtenen Beschluss bezogen sein.
Amtsgericht Hannover, 16. Mai 2025
Hinweis zum Datenschutz:
Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie Ihre Rechte finden Sie unter:
Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover
Auf Wunsch sendet das Gericht die Erklärung auch postalisch zu.