Aktenzeichen: 160 IN 79/25
Mit Beschluss vom 16. Mai 2025 um 12:07 Uhr hat das Amtsgericht Essen im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die K & R Salty GmbH einschneidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft getroffen. Das Unternehmen mit Sitz am Berliner Platz 5, 46284 Dorsten, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17884 eingetragen.
Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Kek, Herrn Kevin Rutecki, Frau Jaqueline Rutecki und Frau Dana Kek, jeweils mit gleicher Geschäftsadresse in Dorsten. Der Geschäftszweig der K & R Salty GmbH umfasst insbesondere den Betrieb eines Indoor-Salz-Spielplatzes für Kinder und Jugendliche sowie verwandte Freizeitangebote.
Im Rahmen des Verfahrens wurde gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer mit Kanzleisitz in der Brassertstraße 68, 45768 Marl bestellt. Sie übernimmt nun die zentrale Verantwortung für die Sicherung und Überwachung des Unternehmensvermögens.
Die gerichtlichen Anordnungen im Einzelnen:
- Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf ab sofort nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über Gegenstände ihres Vermögens verfügen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Gläubigerinteressen durch unkontrollierte Transaktionen beeinträchtigt werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zahlungsverbot für Drittschuldner: Sämtliche Schuldner der K & R Salty GmbH – sogenannte Drittschuldner – dürfen nicht mehr direkt an das Unternehmen zahlen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung der Insolvenzverwalterin vor. Stattdessen sind Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einziehungsbefugnis: Frau Kreimer wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dies sichert den Zugriff auf liquide Mittel und ermöglicht eine geordnete Masseverwaltung.
Mit diesem Beschluss verfolgt das Gericht das Ziel, das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung vorzubereiten. Gleichzeitig eröffnet er der Insolvenzverwalterin die Möglichkeit, die finanzielle Lage des Unternehmens zu analysieren und Optionen für eine mögliche Fortführung oder geordnete Abwicklung zu prüfen.
Amtsgericht Essen, 16. Mai 2025