Aktenzeichen: 38 IN 14/25
Am 15. Mai 2025, um exakt 10:44 Uhr, hat das Amtsgericht Kleve eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CM Homeservice UG (haftungsbeschränkt) getroffen. Die in das Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15719 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Carl-Peschken-Straße 7, 47441 Moers, wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Xiaoling An.
Im Zuge des Verfahrens wurde gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Maximilian van Kell, mit Kanzleisitz Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen, bestellt. Ihm obliegt fortan die Überwachung und teilweise Kontrolle über das schuldnerische Vermögen.
Kernpunkte der gerichtlichen Anordnung sind:
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Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen nun der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Ohne diese Zustimmung sind sie rechtlich unwirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Zahlungsverbot für Drittschuldner: Allen Schuldnern der CM Homeservice UG (sogenannten Drittschuldnern) ist es untersagt, weiterhin direkt an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen sind sämtliche Zahlungen nur noch unter Beachtung der neuen Anordnung und an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Dies dient der Sicherung der Masse zur späteren Verteilung an die Gläubiger.
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Zwangsvollstreckungsverbot: Zudem hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen – untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit diesen Maßnahmen verfolgt das Insolvenzgericht das Ziel, das Vermögen der CM Homeservice UG in geordnete Bahnen zu lenken und eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung sicherzustellen. Zugleich wird Raum geschaffen, um mögliche Sanierungsoptionen oder eine geordnete Abwicklung zu prüfen.
Amtsgericht Kleve, 15. Mai 2025