Das Amtsgericht Köln hat den Antrag der PremioSol GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen. Der Grund: Es war nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Masse vorhanden, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Entscheidung fiel am 7. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen 70h IN 77/26.
Hintergrund des Verfahrens
Die PremioSol GmbH mit Sitz in Köln hatte am 11. Juli 2026 selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 75780 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel sowie der Im- und Export technischer Produkte, insbesondere von Solarmodulen, Wechselrichtern und Unterkonstruktionen.
Entscheidung des Gerichts
Das Insolvenzgericht kam zu dem Ergebnis, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen. In solchen Fällen kann der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgewiesen werden. Damit wird das Verfahren nicht eröffnet, weil die voraussichtlichen Verfahrenskosten nicht gedeckt sind.
Folgen für das Unternehmen
Mit der Abweisung mangels Masse endet das insolvenzrechtliche Eröffnungsverfahren an dieser Stelle. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren verfolgen können. Für das Unternehmen selbst ist die wirtschaftliche Lage damit weiterhin ungeklärt, während die rechtlichen Folgen einer solchen Abweisung von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängen.
Einordnung
Die Entscheidung zeigt, dass die PremioSol GmbH offenbar nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel verfügt hat, um ein Insolvenzverfahren zu tragen. Die Abweisung mangels Masse ist ein deutliches Zeichen für eine besonders angespannte Vermögenslage und kann das Ende der bisherigen Geschäftstätigkeit faktisch einleiten.