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Lars GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Münster hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lars GmbH mit Sitz in Greven mangels Masse abgewiesen. Damit kam es nicht zur eigentlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens, weil nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden war, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Beschluss des Amtsgerichts Münster

Nach der amtlichen Bekanntmachung unter dem Aktenzeichen 87 IN 36/26 war der Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20. Juli 2026 bei Gericht eingegangen. Mit Beschluss vom 1. Oktober 2026 wurde der Antrag abgewiesen. Die Veröffentlichung erfolgte am 7. Oktober 2026.

Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichend verwertbares Vermögen verfügt, um die voraussichtlichen Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Dazu zählen unter anderem Gerichtskosten sowie die Kosten eines Insolvenzverwalters. Das Gericht eröffnet das Verfahren in einem solchen Fall nicht.

Für die betroffene Gesellschaft ist das ein schwerwiegendes Signal: Eine geordnete Sanierung oder Abwicklung über ein reguläres Insolvenzverfahren findet zunächst nicht statt. Stattdessen bleibt die wirtschaftliche Lage in der Regel ungeklärt, und Gläubiger müssen ihre Ansprüche auf anderem Weg verfolgen.

Das betroffene Unternehmen

Betroffen ist die Lars GmbH mit Sitz in der Seilerstraße 16 in 48268 Greven. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Raisa Lashkevich und Alexandr Lashkevich, beide mit Anschrift in Minsk, Belarus. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10632 eingetragen.

Einordnung für Gläubiger und Geschäftspartner

Eine Abweisung mangels Masse ist häufig ein Hinweis darauf, dass beim Unternehmen keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind. Für Lieferanten, Kunden und andere Geschäftspartner kann das bedeuten, dass offene Forderungen nur noch mit ungewissem Erfolg geltend gemacht werden können.

Ob und in welchem Umfang noch verwertbares Vermögen vorhanden ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis ist eine Durchsetzung von Ansprüchen nach einer solchen Entscheidung oft schwierig.

Fazit

Im Fall der Lars GmbH hat das Amtsgericht Münster das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht eröffnet, sondern den Antrag wegen fehlender Masse abgewiesen. Für das Unternehmen ist dies ein deutliches Zeichen finanzieller Handlungsunfähigkeit, für Gläubiger ein Hinweis auf ein erhöhtes Ausfallrisiko.

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