Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will bei der Bekämpfung von Gewaltverbrechen neue Maßstäbe setzen – und macht klar: Wegschauen ist keine Option mehr. In einem entschlossenen Reformvorstoß kündigte sie Maßnahmen an, die nicht nur Gewalt im öffentlichen Raum ins Visier nehmen, sondern auch gezielt häusliche Gewalt sowie Übergriffe auf Polizeikräfte adressieren.
„Wer seine Partnerin oder seinen Partner schlägt, darf damit nicht durchkommen und ist gleichzeitig eine Gefahr für seine Kinder“, so Hubig. Deutliche Worte – und ein deutlicher politischer Wille. Künftig soll häusliche Gewalt auch im Sorge- und Umgangsrecht eine größere Rolle spielen. Es geht um Schutz – nicht erst, wenn die Situation eskaliert, sondern präventiv, strukturell und juristisch verankert.
Die geplanten Reformen setzen an mehreren Punkten an: einerseits beim besseren Schutz von Betroffenen, andererseits bei der klareren Bewertung von Gewalttaten in familienrechtlichen Verfahren. Denn bislang konnten Täterinnen und Täter häuslicher Gewalt mitunter weiter Umgang mit ihren Kindern einfordern – ein Zustand, den Hubig korrigieren will.
Zugleich soll auch der Schutz von Polizei und Einsatzkräften gestärkt werden. Die Zunahme an Gewalt gegen staatliche Institutionen sei ein alarmierendes Signal, das man nicht ignorieren dürfe.
Mit ihren Ankündigungen setzt Hubig ein deutliches Zeichen, dass der Rechtsstaat nicht nur Strafverfolgung betreiben, sondern auch Verantwortung für den Schutz der Schwächeren übernehmen muss – in den Straßen ebenso wie im Wohnzimmer. Wie schnell die Reformen Wirklichkeit werden, wird sich zeigen. Klar ist: Die Richtung stimmt – denn Gewalt ist keine Privatsache.