Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will dem wachsenden Missbrauch von Lachgas als Partydroge einen Riegel vorschieben. In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) kündigte sie an, ein Verkaufsverbot an Minderjährige sowie ein generelles Vertriebsverbot über Versandhandel und Automaten gesetzlich zu verankern.
„Lachgas ist kein harmloser Spaß“, stellte Warken klar – und warnte vor den gesundheitlichen Risiken, vor allem für Jugendliche. Der Konsum des vermeintlich harmlosen Gases, das ursprünglich aus der Medizin und Lebensmittelindustrie stammt, hat sich in den letzten Jahren zu einem bedenklichen Trend in der Partyszene entwickelt – vor allem in Großstädten, bei Festivals und unter Jugendlichen. Die Wirkung ist kurzfristig berauschend, birgt jedoch ernste Nebenwirkungen: Schwindel, Ohnmacht, Nervenschäden und in extremen Fällen sogar lebensbedrohliche Folgen.
Besonders kritisch: Lachgas ist bislang frei verkäuflich, weil es offiziell in Sahnekapseln oder zur Betäubung in der Zahnmedizin eingesetzt wird. Genau dieses Schlupfloch soll nun geschlossen werden. Der Fokus liegt dabei auf dem Schutz Minderjähriger und auf der Einschränkung des unkontrollierten Zugangs.
Warken macht deutlich: Es gehe nicht um ein vollständiges Verbot des medizinischen oder gewerblichen Einsatzes, sondern um klare Schranken für den missbräuchlichen Konsum. Bereits mehrere europäische Länder, darunter die Niederlande und Großbritannien, haben ähnliche Maßnahmen ergriffen.
Ob der Gesetzentwurf im Bundestag auf breite Zustimmung stößt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die Bundesregierung will mit dem Vorstoß frühzeitig gegensteuern, bevor sich Lachgas endgültig als „neue Volksdroge“ etabliert.