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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Baltic Mermaid GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 51 IN 35 25

Eutin, 14. Mai 2025 – Das Amtsgericht Eutin hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der Baltic Mermaid GmbH mit Sitz am Markt 11 in 23774 Heiligenhafen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 24046 HL eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Matthew Roland Leeves vertreten.

Ziel der Maßnahme ist der Schutz des Vermögens der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Beschluss wurde am 14. Mai 2025 um 15 Uhr gefasst.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ute Nitschke mit Kanzleisitz am Lorentzendamm 19 in 24103 Kiel bestellt. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0431 319110 und per Fax unter 0431 3191111.

Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. Diese Regelung gilt auch für das Einziehen offener Forderungen. Ziel ist es, mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Gläubigerinteressen zu wahren.

Der Beschluss basiert auf § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung. Die Insolvenzverwalterin prüft nun, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung gegeben sind und ob das Vermögen der Gesellschaft zur Deckung der Kosten ausreicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingelegt werden. Sie muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angegriffene Entscheidung genau benennen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.

Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen an die Form und Übermittlung entsprechen.

Der Fall der Baltic Mermaid GmbH zeigt, dass auch im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen der gerichtliche Schutz vor Insolvenzrisiken eine wichtige Rolle spielt, um geordnete Verfahren sicherzustellen und die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

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