Aktenzeichen Si 42 IN 219 25
Singen, 15. Mai 2025 – Das Amtsgericht Konstanz hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auto Salon Singen GmbH mit Sitz in der Güterstraße 33 in 78224 Singen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 540874 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Michael Koltes vertreten.
Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Die Anordnung erfolgte am 15. Mai 2025 um 13 Uhr.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Zschocke mit Kanzleisitz Am Niederen Tor 1 in 78050 Villingen-Schwenningen bestellt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 07721 887830 und per E-Mail unter singen at haischer punkt de.
Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Einschränkung. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht Vertreter der Schuldnerin, sondern überwacht deren wirtschaftliche Handlungen zur Sicherung der Insolvenzmasse.
Darüber hinaus wurde ihm die Befugnis erteilt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen sowie Masseverbindlichkeiten für die Kontoführung zu begründen. Die Kreditinstitute der Schuldnerin sind verpflichtet, dem Verwalter Auskunft zu erteilen. Drittschuldnern, also den Schuldnern der Schuldnerin, ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen. Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
Der vorläufige Verwalter ist auch ermächtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen. Zudem wurde er beauftragt, als Sachverständiger die Voraussetzungen einer Insolvenzeröffnung sowie die Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens zu untersuchen.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Konstanz einsehbar. Die Veröffentlichung bleibt mindestens für die Dauer der Wirksamkeit im elektronischen Informationssystem gespeichert.
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Konstanz eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei einer Gerichtsgeschäftsstelle einzureichen. Sie muss die angefochtene Entscheidung benennen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Rechtsmittel können auch auf elektronischem Weg über ein sicheres Übermittlungsverfahren eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist dafür nicht ausreichend.
Der weitere Verlauf des Verfahrens wird zeigen, ob eine Sanierung der Auto Salon Singen GmbH möglich ist oder das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin bleibt die Gesellschaft unter strenger Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.