Aktenzeichen 340 IN 523 24
Magdeburg, 15. Mai 2025 – Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Coachman UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Westring 17 in 39108 Magdeburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 26538 eingetragen. Vertreten wurde die UG durch ihren Geschäftsführer Dr. h.c. Gero Köppner, wohnhaft in Bad Muskau.
Die Coachman UG war geschäftlich tätig in der Gewinnung von Hoteliers und Gastronomen als Buchhaltungskunden für einen Dritten sowie im Handel mit Kosmetikartikeln.
Die Entscheidung erging am 14. Mai 2025 auf Grundlage des § 26 der Insolvenzordnung. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass nicht ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um die mit einem Insolvenzverfahren verbundenen Kosten zu decken. Zugleich wurden bereits zuvor angeordnete Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren ohne Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie keine Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Rahmen eines Verfahrens erhalten. In der Regel folgt auf eine solche Entscheidung auch die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit.
Beteiligte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg einsehen. Weitere rechtliche Schritte, etwa gegen verantwortliche Personen, bleiben von dieser Entscheidung unberührt.