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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die EMMERETAIL DE GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 620 IN 1148/25

Duisburg, den 15. Mai 2025

Das Amtsgericht Duisburg – Insolvenzgericht hat am 15. Mai 2025 um 15:00 Uhr im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EMMERETAIL DE GmbH angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 286773 eingetragen.

Die Schuldnerin hat ihren eingetragenen Geschäftssitz unter c/o BTU SIMON GmbH, Sonnenstraße 9, 80331 München, betreibt jedoch ihre operative Tätigkeit an einer Betriebsstätte in der CentrO-Promenade 555, 46047 Oberhausen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Nicola Mazzoleni, wohnhaft in Florenz, Italien.

Gerichtliche Maßnahmen im Überblick:

Die Anordnung stützt sich auf §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) und verfolgt das Ziel, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren, bevor über die Eröffnung eines förmlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.

  • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen, bestellt. Ihm obliegt nun die Sicherung und Überwachung des schuldnerischen Vermögens sowie die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der EMMERETAIL DE GmbH.

  • Verfügungsbeschränkung:
    Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Diese Regelung dient dazu, eigenmächtige Vermögensverschiebungen zu verhindern und den Gläubigerschutz zu gewährleisten.

  • Einziehungsbefugnis und Zahlungsanordnung:
    Der Insolvenzverwalter wurde ausdrücklich dazu ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    Gleichzeitig wird den Drittschuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Bedeutung der Maßnahme:

Die EMMERETAIL DE GmbH – ein international aufgestelltes Unternehmen mit italienischer Geschäftsführung und wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland – befindet sich nun in einem gesetzlich regulierten Zwischenstadium. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch keine förmliche Insolvenzeröffnung, bildet aber den rechtlichen Schutzraum, um eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage zu ermöglichen.

Der vorläufige Verwalter wird unter anderem klären, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind und ob eine Sanierung des Unternehmens oder eine zügige Abwicklung realistisch erscheint.

Ausblick:

Die kommenden Wochen werden für die EMMERETAIL DE GmbH richtungsweisend sein. Ob es zur Insolvenzeröffnung kommt, hängt maßgeblich von der Prüfung durch den vorläufigen Verwalter sowie der Mitwirkung der Unternehmensverantwortlichen ab.

Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet die Anordnung, dass sie ab sofort sämtliche Forderungsangelegenheiten ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu klären haben.

Verfasst am 16. Mai 2025, im Auftrag des Amtsgerichts Duisburg.

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