Aktenzeichen 3606 IN 3276 25
Berlin, 15. Mai 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der FerryKnowHow GmbH mit Sitz in der Schildhornstraße 10 in 12163 Berlin die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 137664 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Sven Graewe.
Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird. Der Beschluss wurde am 15. Mai 2025 um 10 Uhr erlassen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg bestellt. Die Kanzlei befindet sich in der Düsseldorfer Straße 38 in 10707 Berlin.
Mit dem Beschluss wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine wirtschaftliche Prüfung vorzunehmen. Er erhält im Rahmen seiner Befugnisse Einsicht in Unterlagen und darf die Geschäftsräume betreten sowie Informationen einholen, die zur Vorbereitung des weiteren Verfahrens notwendig sind.
Hinweis zur Veröffentlichung
Die Anordnung wird in einem elektronischen Informationssystem gespeichert und bleibt dort mindestens bis zur Aufhebung der Maßnahme wirksam. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach dessen Aufhebung oder nach Rechtskraft der Einstellung.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle abzugeben. Auch andere Amtsgerichte dürfen die Beschwerde zu Protokoll nehmen, die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn sie rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden, sofern sie über die zugelassenen sicheren Übermittlungswege erfolgen. Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Mit dieser Entscheidung beginnt für die FerryKnowHow GmbH eine wichtige Phase. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun klären, ob eine wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens denkbar ist oder das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird.