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Insolvenzantrag der Emergya Wind Technologies Deutschland GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 67b IN 54 25

Hamburg, 14. Mai 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag der Emergya Wind Technologies Deutschland GmbH mit Sitz in der Schulterblatt 58, 20357 Hamburg, durch Beschluss vom 14. Mai 2025 mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175229 eingetragen und wurde vertreten durch die Geschäftsführer Michiel Marc Fornier und Carle Willem Jan Kok.

Die Schuldnerin hatte am 3. März 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Mit der nun erfolgten gerichtlichen Entscheidung steht fest, dass nicht ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Verfahren wird daher nicht eröffnet.

Das Unternehmen war tätig in der Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb elektronisch steuerbarer Antriebe sowie in der Förderung und Nutzung von Windenergie.

Ebenfalls am 14. Mai 2025 hat das Gericht die zuvor am 4. März 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, da diese mit der Ablehnung des Insolvenzantrags gegenstandslos geworden sind. Damit entfällt jede insolvenzrechtliche Einschränkung über die Verfügungsmacht der Gesellschaft – was in der Praxis jedoch meist nur noch formale Bedeutung hat, da das Unternehmen wirtschaftlich als vermögenslos gilt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden. Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können. Eine Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit ist nun möglich.

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