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LXP Group GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6.60 IN 50/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LXP Group GmbH, mit Sitz in der Rheinstraße 3, 14513 Teltow, hat das Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht – am 13. Mai 2025 um 10:45 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet. Die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Thomas Fichter vertreten.

Zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse sowie zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung beschlossen und damit den Schutz der Gläubigerinteressen in den Vordergrund gestellt.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Sie wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen, dessen Vermögenswerte überwachen und sicherstellen, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens keine ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen stattfinden.

Zentrale Anordnungen des Gerichts:

  • Verfügungssperre: Die LXP Group GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Verwalterin verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Das betrifft etwaige Kontobewegungen, Forderungsverkäufe oder sonstige Vermögensdispositionen.
  • Zahlungssperre an die Schuldnerin: Den Schuldnern der LXP Group GmbH wird verboten, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an die vorläufige Verwalterin erfolgen, die zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen ermächtigt ist (§ 23 InsO).
  • Zwangsvollstreckung ausgesetzt: Zwangsvollstreckungen, Arrestmaßnahmen und einstweilige Verfügungen sind – mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen – untersagt und bereits begonnene Maßnahmen sind einzustellen.
  • Absonderungsrechte eingeschränkt: Gläubiger dürfen bewegliche Absonderungsgegenstände nicht ohne Zustimmung der Verwalterin in Besitz nehmen oder verwerten. Ebenso dürfen abgetretene Forderungen nicht eigenständig eingezogen werden.
  • Zutritts- und Einsichtsrechte: Dr. Berner ist befugt, Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen und die Betriebsstruktur zu analysieren. Die Schuldnerin ist verpflichtet, sämtliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben. Bei Verstößen drohen strafbewehrte Maßnahmen wie Zwangsvorführung oder Haft (§§ 97–101 InsO).
  • Einrichtung eines Sonderkontos: Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Insolvenzmasse wurde die vorläufige Verwalterin ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Masse einzurichten und zu führen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann die Schuldnerin sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt entweder zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de oder drei Tage nach Absendung des Beschlusses durch das Gericht – maßgeblich ist der jeweils frühere Zeitpunkt. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Potsdam einzulegen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die LXP Group GmbH wird das Unternehmen unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Die nächsten Schritte werden zeigen, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt oder alternative Lösungen gefunden werden können. Für Gläubiger bietet der Beschluss zunächst rechtlichen Schutz und die Aussicht auf ein geregeltes Verfahren.

Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 13. Mai 2025

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