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Eralps GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3605 IN 454/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eralps GmbH, mit Geschäftssitz am Kurfürstendamm 30, 10719 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am 6. Mai 2025 entschieden:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 260130 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Eralp Cakar vertreten.

Rechtlicher Hintergrund der Entscheidung

Die Insolvenzordnung sieht in § 26 Abs. 1 InsO vor, dass ein Insolvenzantrag zurückzuweisen ist, wenn das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Mindestkosten des Verfahrens zu decken. Das bedeutet: Weder ein Insolvenzverwalter noch eine gerichtliche Bearbeitung wären durch die vorhandene Masse finanzierbar.

Die Folge:

  • Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet.

  • Kein Insolvenzverwalter wird bestellt.

  • Keine Gläubigerbefriedigung erfolgt über ein geregeltes Verfahren.

  • Die Gesellschaft verbleibt in einem Zustand der wirtschaftlichen und rechtlichen Lähmung.

Gerade bei kleineren Gesellschaften mit beschränkter Haftung und geringer Kapitalausstattung – wie es bei der Eralps GmbH offensichtlich der Fall ist – kommt diese Konstellation in der Praxis häufig vor.

Was bedeutet das für Gläubiger?

Für Gläubiger ist dies eine ernüchternde Entwicklung. Es gibt kein gerichtliches Verfahren, in dem Forderungen angemeldet oder auf Masse verteilt werden können. Wer dennoch auf Zahlung hofft, muss seine Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens – etwa durch Einzelzwangsvollstreckung – verfolgen, was angesichts der Massearmut jedoch praktisch aussichtslos ist.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die zweiwöchige Notfrist beginnt mit:

  • der Verkündung der Entscheidung,

  • der Zustellung an die Beteiligten oder

  • der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de,

je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist schriftlich beim
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin,
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Einreichungen auf elektronischem Weg sind nur gültig, wenn sie über zugelassene sichere Übermittlungswege erfolgen (z. B. über das EGVP) und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Mit diesem Beschluss endet das Verfahren 3605 IN 454/25 bereits vor dem eigentlichen Beginn. Die Eralps GmbH bleibt zwar formal bestehen, ist aber wirtschaftlich faktisch zahlungsunfähig – ohne Sanierungsperspektive und ohne gerichtlichen Insolvenzrahmen. Für Gläubiger bedeutet das einen herben Rückschlag.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 6. Mai 2025

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