Aktenzeichen: 3605 IN 1292/25
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMJ Food Trailer UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Huttenstraße 70, 10553 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am 12. Mai 2025 eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen getroffen:
Der Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels die Verfahrenskosten deckender Masse zurückgewiesen.
Die Schuldnerin, im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 233962 geführt, wird durch Geschäftsführer Ismail Mohammed Ismail vertreten. Der Unternehmenszweck ist aus dem Namen abgeleitet: Betrieb und ggf. Vermietung mobiler Gastronomieeinheiten.
Wirtschaftlich nicht überlebensfähig – keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die gerichtliche Prüfung ergab, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht einmal ausreicht, um die Kosten für das Insolvenzverfahren selbst zu tragen. In solchen Fällen ist das Insolvenzgericht gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung verpflichtet, den Antrag abzuweisen, da eine geordnete Durchführung nicht möglich ist.
Die Folge:
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Kein Insolvenzverwalter wird bestellt.
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Keine Verwertung und Verteilung von Vermögenswerten.
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Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen, da es kein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung gibt.
Für die antragstellende Gläubigerin ist dies eine bittere Nachricht – rechtlich korrekt, wirtschaftlich jedoch unbefriedigend. Besonders bei Kleinstgesellschaften wie einer UG (haftungsbeschränkt), die häufig mit minimalem Stammkapital gegründet wird, ist diese Konstellation keine Seltenheit.
Rechtsmittel möglich
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit:
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der Verkündung der Entscheidung,
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deren Zustellung oder
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der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de,
je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt (§ 9 Abs. 1 InsO).
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzureichen oder dort zur Niederschrift zu erklären. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Für professionell Beteiligte (z. B. Anwälte, Behörden) gelten die Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs, etwa Übermittlung via EGVP mit qualifizierter Signatur.
Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren 3605 IN 1292/25 faktisch beendet. Die AMJ Food Trailer UG wird nicht in ein Insolvenzverfahren überführt, sondern verbleibt in einem Zustand wirtschaftlicher Handlungsunfähigkeit ohne gerichtliche Kontrolle. Für Gläubiger ein ernüchterndes Ergebnis – für das Registergericht womöglich der nächste Schritt: die Löschung wegen Vermögenslosigkeit.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 12. Mai 2025