Aktenzeichen: 36t IN 7674/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren, das auf Antrag der Techniker Krankenkasse, vertreten durch den Vorstand mit Sitz in Hamburg, gegen die The Olympic Handels- und Eventservice GmbH & Co. KG, Genslerstraße 69–70, 13055 Berlin, eingeleitet wurde, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am 12. Mai 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzuweisen.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRA 57588 eingetragen und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Olympic Verwaltungs-GmbH, vertreten. Deren Geschäftsführer ist Herr Vladimir Mitev.
Gerichtliche Entscheidung: Keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden
Der Beschluss des Amtsgerichts stützt sich auf § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO): Wenn die Masse – also das verbleibende verwertbare Vermögen der Schuldnerin – nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens (insbesondere für den Insolvenzverwalter und die gerichtliche Abwicklung) zu decken, ist der Antrag zwingend zurückzuweisen.
Die Auswirkungen im Überblick:
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Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet
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Keine Verwertung oder Verteilung möglicher Vermögenswerte
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Gläubiger – einschließlich der antragstellenden Techniker Krankenkasse – bleiben mit ihren Forderungen ungeklärt
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Die Schuldnerin verbleibt in einem rechtlichen Schwebezustand, oft gefolgt von einer späteren Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Gerade bei kleineren Unternehmen oder Dienstleistungsfirmen ohne nennenswerte Aktiva ist dieser Ausgang nicht ungewöhnlich – wirtschaftlich bedeutet er jedoch faktisch das Ende der Unternehmensaktivität.
Möglichkeit der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann gemäß der Insolvenzordnung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem frühesten der folgenden Ereignisse:
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der Verkündung des Beschlusses,
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seiner Zustellung oder
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der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de
Die Beschwerde ist schriftlich beim
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin,
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen. Für professionelle Beteiligte gilt: Die Einreichung muss elektronisch über sichere Übermittlungswege (z. B. EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen – eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Mit dieser Entscheidung endet das Verfahren 36t IN 7674/24 ohne Insolvenzverfahren. Die The Olympic Handels- und Eventservice GmbH & Co. KG ist damit de facto zahlungsunfähig, aber nicht durch ein geordnetes Verfahren abgewickelt. Für Gläubiger wie die Techniker Krankenkasse ist dies nicht nur rechtlich unbefriedigend, sondern auch wirtschaftlich folgenreich.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 12. Mai 2025