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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Baumbaum Trading GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 8 IN 46/25

Offenbach am Main, den 6. Mai 2025 – In einem bedeutsamen Schritt zur ordnungsgemäßen Abwicklung eines sich abzeichnenden Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Offenbach am Main mit Datum vom 06. Mai 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Baumbaum Trading GmbH angeordnet. Die im Handelsregister unter HRB 55653 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Raiffeisenstraße 2 B4 in 63110 Rodgau sieht sich damit einem entscheidenden Wendepunkt ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gegenüber.

Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Herrn Peng Wang, der ebenfalls unter der genannten Geschäftsadresse firmiert. Mit der gerichtlichen Anordnung ist die Verfügungsbefugnis der Baumbaum Trading GmbH nunmehr eingeschränkt: Sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über deren Vermögen bedürfen ab sofort der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufig bestellten Insolvenzverwalterin.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Claudia Bierhals von der renommierten Kanzlei BK Rechtsanwälte in Frankfurt am Main berufen. Die Kanzlei ist ansässig in der Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, und unter der Rufnummer 069-87 00 66 16 – 0 erreichbar. Für schriftliche Kommunikation steht zudem die Faxnummer 069-87 00 66 16-6 zur Verfügung. Weiterführende Informationen über die Kanzlei und ihre Tätigkeit im Bereich Insolvenzrecht können auf der Website www.bk-in.eu eingesehen werden.

Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts, einschließlich der Hinweise zu möglichen Rechtsmitteln, liegt zur Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main bereit.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein geordneter und rechtlich abgesicherter Rahmen geschaffen, in dem die wirtschaftliche Lage der Baumbaum Trading GmbH umfassend geprüft und bewertet werden kann. Ziel ist es, im Interesse aller Gläubiger sowie der Unternehmensführung tragfähige Lösungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens zu erarbeiten.

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