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my smart break GmbH: Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36m IN 3496/24

Im Verfahren über den Insolvenzantrag gegen die my smart break GmbH, ansässig in der Ohmstraße 7, 10179 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am 12. Mai 2025 entschieden, den Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckender Masse zurückzuweisen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 143215 eingetragen und wurde durch die beiden Geschäftsführer Eran Yatzkan und Amir Yazkan vertreten. Unternehmensgegenstand war der Aufbau eines Franchiseunternehmens im Bereich Restaurantbetrieb.

Gerichtliche Feststellung: Keine Masse – kein Verfahren

Nach Prüfung durch das Insolvenzgericht zeigte sich, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens (etwa für den Insolvenzverwalter und die gerichtliche Abwicklung) zu decken. In einem solchen Fall schreibt § 26 der Insolvenzordnung (InsO) zwingend vor, den Antrag zurückzuweisen.

Für Gläubiger bedeutet dies:

  • Kein Insolvenzverfahren,

  • keine Bestellung eines Insolvenzverwalters,

  • keine Verwertung und keine Verteilung von Vermögenswerten,

  • faktisch keine rechtlich durchsetzbare Möglichkeit, offene Forderungen im Rahmen des Insolvenzrechts zu realisieren.

Dies ist ein häufiges Schicksal kleinerer Kapitalgesellschaften ohne nennenswerte Aktiva, die bereits vor Antragstellung wirtschaftlich vollständig ausgeblutet sind.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde statthaft. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der

  • Verkündung,

  • Zustellung oder

  • öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de,

je nachdem, welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einzureichen – entweder beim Amtsgericht Charlottenburg oder bei jedem anderen Amtsgericht (dann aber rechtzeitig an das zuständige Gericht weiterzuleiten). Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben, aber möglich.

Für Behörden, Notare, Anwälte und juristische Personen öffentlichen Rechts gilt: Rechtsbehelfe sind als elektronische Dokumente einzureichen, sofern nicht ausnahmsweise eine technische Unmöglichkeit glaubhaft gemacht wird.

Mit dem Beschluss vom 12. Mai 2025 ist das Verfahren 36m IN 3496/24 abgeschlossen, ohne dass es zu einem Insolvenzverfahren kommt. Die my smart break GmbH bleibt damit zwar formal bestehen, ist aber wirtschaftlich handlungsunfähig. Eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG könnte in der Folge durch das Registergericht erfolgen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 12. Mai 2025

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